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Datum: 23.04.2025

Verkehrseinschränkungen anlässlich des »Gewerbefrühlings - Stadtfest und Gewerbeschau« am 26. und 27. April 2025

Am Samstag, 26. April und Sonntag, 27. April 2025 findet in der Innenstadt von Groß-Gerau der „Gewerbefrühling – Stadtfest und Gewerbeschau“ statt. Die Veranstaltung, organisiert vom Gewerbeverein Groß-Gerau 1865 e.V., lockt mit einem bunten Programm zahlreiche Besucherinnen und Besucher in die Stadt.

Die offizielle Eröffnung des Gewerbefrühlings findet am Samstag, 26. April um 10.00 Uhr auf der Bühne am Marktplatz statt. Die Kreisstadt Groß-Gerau lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich dazu ein, das Stadtfest zu besuchen und die vielfältigen Angebote zu entdecken.

Um die Sicherheit aller Teilnehmenden und den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, sind umfangreiche Verkehrseinschränkungen erforderlich. Die Kreisstadt Groß-Gerau bittet alle Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmende um Verständnis für die damit verbundenen Maßnahmen.

Sperrzeiten und betroffene Bereiche

Die Innenstadt ist ab Freitag, 25. April 2025, 10.00 Uhr bis Montag, 28. April 2025, 10.00 Uhr für den gesamten Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Innerhalb dieses Zeitraums ist keine Zu- oder Abfahrt sowie kein Lieferverkehr im Veranstaltungsbereich möglich.

Bereits ab Donnerstag, 24. April um 6.00 Uhr wird die Einfahrt zum Parkplatz am Markplatz von der Darmstädter Straße aus kommend gesperrt. Ab Freitag, 25. April um 6.00 Uhr erfolgen die Sperrungen der Straße Am Marktplatz unmittelbar vor dem Stadthaus und des gesamten Marktplatz-Parkplatzes.

Zudem gelten am Freitag um 10.00 Uhr weitere Sperrungen für folgende Straßen:

  • Darmstädter Straße (ab Kreuzung Klein-Gerauer Straße bis Kreuzung Jahnstraße)
  • Frankfurter Straße (ab Kreuzung Darmstädter Straße bis Kreuzung Mainzer Straße)
  • Zufahrten zum Sandböhlplatz über Kirchstraße oder Schulstraße
  • Jahnstraße (ab Kreuzung Walther-Rathenau-Straße bis Darmstädter Straße)
  • Gernsheimer Straße (ab Kreuzung Friedrichstraße bis zum Marktplatz)

Zufahrten über die Friedrich-Ebert-Anlage, die Otto-Wels-Straße und die Mittelstraße zur Darmstädter Straße sind nicht möglich. In den gesperrten Abschnitten der Darmstädter Straße gilt absolutes Halteverbot.

Diese Maßnahmen erfolgen aus Sicherheitsgründen und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Die gestiegenen Anforderungen an Veranstaltungen im öffentlichen Raum erfordern ein hohes Maß an Vorsorge, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Besucherinnen und Besucher.

Die Stadt bedankt sich bei allen Anwohnerinnen und Anwohnern für ihr Verständnis und die Geduld während des Veranstaltungszeitraums. Die Sperrungen werden am Montag, 28. April 2025, ab 10.00 Uhr vollständig aufgehoben und die Innenstadt ist wieder uneingeschränkt befahrbar.