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Datum: 25.10.2022

Neue Radverkehrsführung in der Jahnstraße: Änderungen sorgen für mehr Sicherheit

Seit 10. Oktober 2022 gilt in der Jahnstraße eine neue Radverkehrsführung, die es Radfahrenden ermöglicht, stadteinwärts entgegen der Einbahnstraße die Fahrbahn zu nutzen. Um in die Jahnstraße einfahrende Verkehrsteilnehmer für diese Neuregelung zu sensibilisieren und grundsätzlich darauf aufmerksam zu machen, dass Radfahren entgegen der Einbahnstraße erlaubt ist, wurden an den Einmündungen in die Jahnstraße Fahrbahnmarkierungen auf der – stadteinwärts blickend – rechten Fahrbahnseite aufgebracht.

Die bisherige Verkehrsführung ermöglichte die gemeinsame Nutzung des westlichen Gehwegs durch Fußgänger und Radfahrende (Beschilderung: Gehweg Radfahrende frei, was eine besondere Rücksichtnahme bei der Nutzung erforderte). Die bisherige Regelung war jedoch in dieser Form nicht mehr richtlinienkonform und nutzergerecht. Mit der Umgestaltung in der Jahnstraße sind insbesondere Konflikte zwischen Radfahrenden und Fußgängern entschärft worden.

Da sich im Bereich Jahnstraße zwei Schulen befinden, war diese gemeinsame Nutzung bei der vorhandenen Gehwegbreite auch für das Verkehrsaufkommen ungeeignet, so dass eine neue Regelung erforderlich wurde, mit der auch der Radverkehr in der Groß-Gerauer Innenstadt gefördert werden soll. Gleichzeitig war es wichtig, auch den motorisierten Verkehr zu berücksichtigen und einen Teil der Parkplätze zu erhalten. Zudem sollte mehr Sicherheit für Fußgänger geschaffen werden.

Gehwege jetzt fast ausnahmslos für Fußgänger

Im Zuge der Neuordnung der Radverkehrsführung wurde die gemeinsame Nutzung der westlichen Gehwegseite aufgehoben. Der Gehweg darf nun nicht mehr mit dem Rad – Ausnahme: Kinder bis zum Alter von zehn Jahren – genutzt werden. Zur Verdeutlichung sind entsprechende Piktogramme auf dem Gehweg aufgebracht. Für den Radverkehr ist Nutzung der Fahrbahn vorgesehen.

In enger Abstimmung der städtischen Ämter Straßen, Verkehr und Umwelt sowie Bürger- und Ordnungsangelegenheiten mit Polizei, gesellschaftlichen Interessenvertretern wie dem Arbeitskreis Radverkehr und dem ADFC Kreis Groß-Gerau wurde eine Regelung gefunden, die größtmögliche Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bietet und einen reibungslosen normenkonformen Verkehrsfluss ermöglicht.

Im Rahmen des Entwicklungsprozesses wurde unter anderem auch die Ausweisung der Jahnstraße als Fahrradstraße geprüft. Aufgrund der vielfältigen Nutzungen und der Verkehrsbedeutung der Straße für alle Verkehrsarten inklusive Linienbusverkehr und wegen der räumlichen Verhältnisse in der Jahnstraße waren die Voraussetzungen für eine richtlinienkonforme Einrichtung einer Fahrradstraße dort nicht erfüllt bzw. erfüllbar.

Straßenbreite ermöglicht konfliktlose Begegnungen

Aufgrund der räumlichen Situation hat sich die Kreisstadt Groß-Gerau für die Freigabe des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraße entschieden. Diese Freigabe erfordert bei Linienbusverkehr eine Mindeststraßenbreite von 3,50 Meter. An der schmalsten Stelle, der Engstelle im Bereich der Stadthalle, sind 3,70 Meter Breite vorhanden. Die Straßenbreite liegt somit auf dem gesamten Abschnitt oberhalb des Grenzwertes, alle straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben und Normwerte für die nun umgesetzte Radverkehrsführung sind erfüllt.

Wichtig: Die aufgebrachten Fahrbahnmarkierungen dienen der Verdeutlichung der Radverkehrsführung, was auch mit Pfeilen angezeigt ist. Die Breite der Fahrbahn ermöglicht es in der Jahnstraße, dass Verkehrsteilnehmer sich problemlos begegnen können, ohne dass es zu Behinderungen kommt. Vereinzelte Parkflächen sind so eingerichtet, dass sich die Blickrichtungen von Auto-Insassen und Radfahrenden treffen, um Gefahrenlagen zu entschärfen.

Bürgermeister Erhard Walther betont: „Nach der Neuordnung ist die Straßengestaltung und Radführung in der Jahnstraße absolut norm- sowie zeitgemäß und entspricht allen straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben. Wir bezwecken damit eine Förderung des Radverkehrs, ohne den motorisierten Verkehr auszuklammern. Zudem sorgen wir für mehr Sicherheit für Fußgänger. Sicher erfordert die Änderung nach vielen Jahren eine kurze Eingewöhnungsphase an die neuen Regelungen.“