Für eine Vielzahl von Lockerungen sorgt der Beschluss des Krisenkabinetts der Hessischen Landesregierung vom heutigen Freitag, dem 1. Mai 2020. Immer vorausgesetzt, dass Vorsichts- und Hygienevorgaben eingehalten werden.
Gerne geben wir hier die aktuelle Pressemitteilung des Landes zur Kenntnis:
Landesregierung: Museen, Tierparks, Spielplätze und viele Einrichtungen mehr dürfen ab 4. Mai wieder öffnen
Ab Montag, 4. Mai 2020, können in Hessen unter anderem Friseure, Museen und Tierparks unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln öffnen. Auch Spielplätze dürfen wieder genutzt werden.
„Wir haben die Pandemie noch lange nicht überstanden. Deshalb hat für uns nach wie vor der Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger die höchste Priorität. Wir halten unseren Kurs und lockern die Beschränkungen dort, wo wir es verantworten können. Ein Wettbewerb zwischen den Ländern, wer am Schnellsten die Rückkehr in die Normalität schafft, hilft niemandem.
Wir gehen schrittweise und bedacht voran und wollen den Menschen gleichzeitig eine Perspektive für die Zukunft geben“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier heute in Wiesbaden.
Öffnen dürfen in Hessen ab 4. Mai 2020 unter Einhaltung von Abstands- bzw. Hygieneregeln:
- Spielplätze
- Museen, Ausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten, unter der Vorgabe, dass eine individuelle Nutzung erfolgt. Gruppenaktivitäten oder -führungen können nicht angeboten werden. Als Richtwert gilt, dass sich eine Person auf einer Fläche von 20 Quadratmetern aufhalten darf.
- Tierparks, Zoos und Botanische Gärten
- Hundesalons und Hundeschulen
- Copyshops
- Fahrschulen (nur für Berufskraftfahrer),
- Musikschulen und Privatunterricht (als Einzelunterricht und in Kleingruppen von bis zu fünf Personen)
- Friseure und andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen. Dabei müssen die Anbieter für die gesamte Dauer des Kundenkontaktes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch für Kunden ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zwingend vorgeschrieben. Diese darf nur abgenommen werden, wenn die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann.
Medizinische Eingriffe und Operationen in Kliniken und ambulanten Praxen, die bislang untersagt waren, wenn sie nicht zwingend notwendig waren, dürfen wieder vorgenommen werden. In allen Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Arztpraxen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Diese Pflicht gilt auch in Ladenstraßen und überdachten Einkaufszentren.
Der Präsenzunterricht wird bei der Ausbildung von Tarifbeschäftigten und Beamten im Öffentlichen Dienst wieder aufgenommen, wenn der Abschluss im Jahr 2020 vorgesehen ist.
Dazu gehören auch die Sportausbildung und Prüfungen.
Am kommenden Mittwoch gehen die Beratungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungen der Länder in die nächste Runde. An diesem Tag stehen Konzepte zur Öffnung von Kitas, Schulen, Sportstätten, Restaurants und Gaststätten sowie das Thema „Handel“ auf der Tagesordnung. „Ich erwarte intensive und konstruktive Diskussionen und wünsche mir, dass wir – wo immer es geht – einheitliche Regelungen treffen und den Bürgern, insbesondere den Familien, klare Perspektiven für die Zukunft aufgezeigt werden“, betonte Ministerpräsident Bouffier.
Hinweis:
Sämtliche Verordnungen werden fortlaufend auf www.corona.hessen.de eingestellt und aktualisiert.