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Datum: 23.02.2021

Perspektive für weitere 1,5 Millionen Menschen –  Anmeldung für zweite Impfgruppe gestartet

Zur Information der Bevölkerung geben wir eine Pressemitteilung des Landes zur Kenntnis: 

Bis zu 1,5 Millionen Menschen gehören der Priorisierungsgruppe 2 nach der
bundesweit geltenden Impfverordnung an. In Hessen können sich diese Impfberechtigten seit dem 23. Februar 2021 für die persönliche Corona-Schutzimpfung registrieren. Aufgrund von mehr Impfdosen, unterschiedlichen Impfstoffen und der großen Heterogenität der zweiten Impfgruppe werden registrierten Impfwilligen künftig Termine zugewiesen. Wer den Terminvorschlag nicht annehmen möchte, kann seinen Termin auch zukünftig umbuchen.
Bereits ab dem 5. März 2021 werden die ersten Impfungen für die Gruppe 2 in Hessen beginnen.

 Innenminister Peter Beuth und Sozialminister Kai Klose erklärten: „Hessen ist bereit für die
nächste Impfgruppe. Mit der Öffnung der Registrierung für Gruppe 2 bekommen bis zu 1,5 Millionen Menschen eine Impfperspektive in Hessen. Alle Angehörigen der zweithöchsten Priorisierungsgruppe nach der bundesweit geltenden Impfverordnung werden einen Termin
erhalten. Das Verfahren haben wir vereinfacht. Künftig gilt: Sagen Sie uns per Registrierung, dass Sie geimpft werden wollen und wir laden Sie ein. Wir können mit der zweiten Gruppe jetzt beginnen, weil wir weitere Impfstoffe zur Verfügung haben und weil wir bei Menschen der Gruppe 1, die den Schutz vor dem Virus am dringendsten brauchen, gut vorangekommen sind.“

Wer kann sich ab sofort für die Impfung registrieren lassen?

Registrieren können sich alle Personen, die in §3 der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums genannt werden. Grundsätzlich lässt sich der Anspruch aus Alters-, Gesundheits- oder Berufsgründen ableiten. So befinden sich zum Beispiel rund 560.000 Hessinnen und Hessen im Alter von 70 bis 79 Jahren in der Gruppe 2. Unabhängig von ihrem Alter gehören Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion auch zur Gruppe 2, z.B. Menschen mit Trisomie 21, Personen mit Lungenkrankheiten, Menschen mit Demenz oder schweren psychischen Erkrankungen.

Aufgrund ihres Berufs sind etwa Ärztinnen und Ärzte, zahlreiche Pflegeberufe sowie auch teilweise Polizisten, die aufgrund ihrer jeweils spezifischen Tätigkeit besonders geschützt werden sollen, impfberechtigt. Weil die zweite Impfgruppe sehr heterogen ist, lässt sich die Anzahl der Impfberechtigten nur schätzen: Bis zu 1,5 Millionen Menschen könnten in Hessen unter die Bestimmung fallen. „Die zweite Priorisierungsgruppe bedeutet die Öffnung der Impfung in die breitere Bevölkerung“, stellt der Gesundheitsminister fest.

Terminierungsverfahren für Gruppe 2 weiterentwickelt

Wer der Gruppe 2 angehört und sich impfen lassen möchte, muss sich künftig nur noch registrieren. Das geht über das Online-Portal oder über die Hotline. Außerdem gilt grundsätzlich: Impfstoff und Termine werden vom Land zugewiesen. „Aktuell haben wir drei Impfstoffe zur Verfügung, die aber momentan nicht für alle in der Gruppe 2 zugelassen sind. Zwar bekommen wir mittlerweile mehr Dosen, aber die Lieferzahlen sind nur über wenige Wochen verlässlich. Deshalb muss die landesweite Impfkoordination weiterhin flexibel auf wechselnde Rahmenbedingungen reagieren können. Unser Ziel ist es, dass so schnell wie möglich so viele Menschen wie möglich ihre Corona-Schutzimpfung erhalten können. Deshalb haben wir das Terminierungsverfahren für die zweite Impfgruppe weiterentwickelt“, sagte Innenminister Peter Beuth.
„Alle aus der zweiten Gruppe, die sich impfen lassen wollen, sollten sich zeitnah registrieren. Zum einen, weil kurzfristig zusätzlicher Impfstoff verfügbar sein kann. Zum anderen erhalten das Land Hessen und die Impfzentren so frühzeitig einen Überblick, um Angebot und Bedarf zu koordinieren. Die Vorgaben des Bundes für die drei Impfstoffe bestimmen derzeit, wer welchen erhalten kann“, erläuterte Gesundheitsminister Kai Klose. „Darüber hinaus gilt ganz grundlegend: Nutzen Sie das Impfangebot. Jede geimpfte Person mehr bedeutet mehr Schutz für uns alle“, appellierte Klose.

Wie bekomme ich einen Termin?

Das bestehende System aus Onlineportal und telefonischer Hotline steht weiterhin zur Verfügung. Wer sich dort ab heute registriert, bekommt die Termine für Erst- und Zweitimpfung automatisch per Post oder per E-Mail. Wenn der Vorschlag nicht passt oder ein Paartermin bevorzugt wird, können Umbuchungen jederzeit online oder täglich zwischen 8 und 20 Uhr telefonisch erfolgen. Das Land Hessen bestimmt nicht darüber, wer wann drankommt. Grundsätzlich läuft die Terminvergabe innerhalb der Priorisierungsgruppe durch die Vergabesoftware nach Alter fallend, dem Zufallsprinzip und richtet sich stets nach den verfügbaren Impfdosen.

Drei von vier Senioren ab 80 Jahren haben ein Impfangebot

Bisher haben in Hessen rund 234.000 Personen ihre Erst- und 112.500 bereits ihre Zweitimpfung erhalten. Einem Großteil der Anspruchsberechtigten mit höchster Priorität konnte bereits ein Impfangebot unterbreitet werden. So haben von den gut 400.000 Seniorinnen und Senioren ab 80 Jahren bereits mehr als 75 Prozent einen Termin vereinbart. Bei den Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen beträgt die Quote der Erstimpfungen mittlerweile rund 81 Prozent. Ein Großteil der Einrichtungen wurde bereits von den mobilen Impfteams der 28 Impfzentren aufgesucht, sodass diese zeitnah mit rund 51.000 häuslichen Impfungen von Seniorinnen und Senioren beginnen können, die nicht in ein Impfzentrum kommen können. Eine Registrierung für Impfberechtigte der ersten Priorisierungsgruppe bleibt nach wie vor möglich.

Bisher sind rund 91,5 Prozent der möglichen Erstimpfungen durchgeführt

Das Land Hessen hat bis Ende der siebten Kalenderwoche 2021 insgesamt 458.130 Impfdosen der Hersteller Biontech und Moderna erhalten. Nach der Vorgabe des Bundes standen bisher 229.065 Dosen für Erstimpfungen zur Verfügung, weil jede Lieferung halbiert wurde, um die Zweitimpfung sicherzustellen. Davon wurden bis Ende der letzten Woche 209.452 Dosen bereits verimpft und 19.613 Dosen in den Impfzentren für laufende Impfungen vorgehalten. Zu dem Zeitpunkt waren also rund 91,5 Prozent der für die Erstimpfung zur Verfügung stehenden Impfstoffe verimpft.

Alleine seitens des Herstellers Biontech stehen bis Ende März 2021 rund 75.500 Dosen mehr für Erstimpfungen in den 28 hessischen Impfzentren zur Verfügung, als noch Ende Januar absehbar war. Der Bund hat aufgrund der zugesicherten höheren Anzahl von Impfdosen pro Bundesland seine Empfehlung für das Zurückhalten der Dosen für die notwendige Zweitimpfung bei Biontech von bisher 50 Prozent auf 20 bis 25 Prozent abgesenkt. So können Zehntausende Seniorinnen und Senioren der ersten Impfgruppe einen schnelleren Weg zur Impfung erhalten. Zudem ermöglicht es dem Land nun, die Registrierung und Terminierung für die zweite Impfgruppe in Hessen zu öffnen. Der Impfstoff von Astrazeneca darf zurzeit ausschließlich an 18- bis 64-Jährige verimpft werden. Viele Impfberechtigte in dieser Altersklasse werden rasch ein Impfangebot erhalten. Medizinisches Personal der Arztpraxen aus der Gruppe 2 kann im Rahmen der „Praxistage“ bereits an den nächsten beiden Wochenenden (27./28.02. sowie 6./7.03.) in allen 28 Impfzentren ihre erste Dosis mit Astrazeneca erhalten.

Ergänzende Informationen: 

Nach wie vor führen zwei Wege zum Impftermin

Anmeldung per Telefon über 0611 505 92 888 oder 116 117
Anmeldung im Internet-Anmeldeportal über impfterminservice.hessen.de oder impfterminservice.de 

Bundesweite Einteilung der Priorisierungsgruppen laut Impfverordnung (Auszug)

A. Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 CoronaImpfV)

  • Personen ab 80 Jahre 
  • Personen in Alten- und Altenpflegeeinrichtungen (Mitarbeiter/innen und Bewohner/innen) 
  • Mitarbeiter/innen ambulanter Pflegedienste 
  • Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsrisiko (insb. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste) 
  • Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere bzw. tödliche Verläufe erwarten lässt (insbesondere Hämato-Onkologie, Transplantationsmedizin)

B. Schutzimpfungen mit hoher Priorität (§ 3 CoronaImpfV)

  • Personen ab 70 Jahre 
  • Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs (Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Organtransplantierte) 
  • Personen in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften 
  • Personen, die im ÖGD oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind

C. Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (§ 4 CoronaImpfV)

  • Personen ab 60 Jahre 
  • Personen, bei denen aufgrund einer bestimmten chronischen Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. 
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut 
  • Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz, 
  • Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen, 
  • Personen, die als Erzieher/innen oder Lehrer/innen tätig sind, 
  • Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter/innen, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleischverarbeitenden Industrie, 
  • Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.

Siehe Originaltext der Verordnung:
Coronavirus-Impfverordnung

Hinweis: Allgemeine Fragen rund um Corona werden weiterhin unter der
0800 - 555 4666 sowie unter corona.hessen.de beantwortet.