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Datum: 21.05.2021

Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 – Bundes-Notbremse seit 23. Mai 2021 außer Kraft

Unter anderem endet die Ausgangssperre und die Außengastronomie darf öffnen – zur Information der Öffentlichkeit geben wir hier eine Pressemitteilung des Landkreises zur Kenntnis.

Die Menschen im Kreis Groß-Gerau gewinnen am Pfingstsonntag (23. Mai 2021) ein weiteres Stück Normalität zurück: „Weil die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis seit fünf Werktagen stabil unter dem Wert von 100 liegt, treten die Regelungen der Corona-Notbremse des Bundes am Sonntag außer Kraft“, betonten Landrat Thomas Will und der Erste Kreisbeigeordnete Walter Astheimer am Freitag in Groß-Gerau. Damit werden pünktlich zum Feiertag die Corona-Regeln deutlich gelockert – unter anderem endet die Ausgangssperre und die Außengastronomie darf öffnen.    

Mit dem Aufheben der Bundesnotbremse befindet sich der Kreis Groß-Gerau in Stufe 1 des zweistufigen Öffnungsszenarios des Landes Hessen.  „Es ist erfreulich, dass wir nach schwierigen und entbehrungsreichen Monaten nun diesen Schritt gehen können“, so Will und Astheimer: „Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Der Fall der Bundesnotbremse ist nur ein weiterer Baustein hin zur Normalität. Bei aller Erleichterung und Freude: Wir dürfen das Erreichte nicht leichtfertig aufs Spiel setzen, sondern müssen die bekannten Hygiene-, Masken- und Abstandsregeln weiter konsequent beachten.“ Will und Astheimer mahnen vor allem bei privaten Zusammenkünften in Innenräumen zur Vorsicht: „Da ist die Gefahr einer Corona-Infektion nach wie vor sehr hoch.“   

Weil die Inzidenz seit Montag im Kreis Groß-Gerau fünf Werktage lang unter dem Wert von 100 lag (Freitag, 21. Mai 2021: 79,8), greifen am übernächsten Tag, also am Pfingstsonntag, eine ganze Reihe von Lockerungen. Für die Schulen im Kreis Groß-Gerau bedeutet das, dass am Dienstag nach Pfingsten die Klassen 1 bis 6 sowie Abschlussklassen im Präsenzunterricht, die Klassen 7 bis 11 im Wechselunterricht unterrichtet werden. Zweimal pro Woche gibt es eine Testpflicht.

Auch das touristische und gesellschaftliche Leben wird langsam wieder hochgefahren: Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze sind dann wieder unter Auflagen geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen hat das Land die Auslastung auf maximal 60 Prozent festgelegt. Die Kindertagesstätten gehen ab Dienstag in den „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“.  

Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist in Stufe 1 nur alleine, mit dem eigenen oder einem weiteren Hausstand gestattet. Erlaubt sind beispielsweise Paartanz, Tennis, Tischtennis, Golf, Judo, Schießsport. Kindern bis 14 ist der Sport laut Verordnung „auf ungedeckten Sportanlagen in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern erlaubt. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Mannschaftssport ist in Kleingruppen aus zwei Hausständen zulässig. Für das Betreten von Fitnessstudios wird beim Betreten ein Negativnachweis für alle Kundinnen und Kunden über sechs Jahren vorausgesetzt, der nicht älter als 24 Stunden ist. Zudem müssen die Kundendaten erfasst werden – möglichst elektronisch.  

Auch die Kultur startet langsam wieder durch. Zoos, Freilichtmuseen und Freizeitparks können wieder öffnen. In Innenräumen (Museen, Schlösser, Zoos) sind Anmeldung und Maske Pflicht, ein Test wird empfohlen. Kontaktdatenerfassung, ein aktueller Test sowie Terminpflicht wird auch bei den körpernahen Dienstleistungen (Massage) vorausgesetzt.
Der Einzelhandel (erweiterter täglicher Bedarf, Lebensmittelhandel) bleibt bei begrenzter Kundenzahl ohne Termin und Test geöffnet. Ladengeschäfte des Einzelhandels dürfen nach vorheriger Terminbuchung („Click & Meet“) öffnen. In Stufe 1 entfällt die Vorlage eines aktuellen negativen Coronatests. Der Test wird aber empfohlen.  

Ein Besuch im Biergarten ist nun in Stufe 1 auch wieder drin: Allerdings ist ein aktueller Test dafür notwendig. Abstand, Sitzplatzpflicht, Erfassung der Kontaktdaten sind ebenfalls vorgeschrieben. Auch Clubs und Diskotheken können als Außen-Gastronomie öffnen.

Seit dem 9. Mai 2021 haben Genesene und Geimpfte auch schon während der Bundesnotbremse deutlich mehr Freiheiten: Sie können sich mit beliebig vielen anderen Genesenen und Geimpften treffen; sie werden nicht mehr mitgezählt, wenn es um Kontaktbeschränkungen geht. Testpflichten etwa beim Terminshopping entfallen. „Für sie wie für alle anderen gilt weiterhin die Pflicht zum Maske-Tragen und Einhalten des Abstandsgebots“, so Will und Astheimer.

„Jetzt gilt es, Stufe zwei des Landeskonzepts zu erreichen. Dafür muss die Inzidenz im Kreis für weitere 14 Tage unter 100 oder fünf Werktage in Folge unter 50 bleiben“, so Will und Astheimer: „Dann bekommen wir den Kaffee auch wieder drinnen serviert und die Schüler*innen können endlich komplett zum Präsenzunterricht zurückkehren.“     

https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln