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Datum: 04.03.2021

Kindertageseinrichtungen: Feste Gruppen
Ursache für geänderte Öffnungszeiten 

Die jüngste Verfügung des Kreises Groß-Gerau schreibt vor, dass Kinder in allen Tageseinrichtungen im Landkreis ab Mittwoch, 3. März 2021, in festen Gruppen zu betreuen sind. Ziel dieser Maßgabe ist es, eine weitere Verbreitung des Corona-Virus in der Region zu verhindern. Anlass dazu bot das Registrieren eines erhöhten Infektionsgeschehens im Bereich der Kindertagesbetreuung. Durch das Arbeiten in festen Gruppen reduziert sich eine mögliche Weitergabe des Virus auf eine überschaubare Personenzahl, sodass sich beim Auftreten eines Infektionsfalls weniger Kontaktpersonen in Quarantäne begeben müssen. Die Verordnung des Landkreises gilt zunächst bis zum 1. April 2021, eine Verlängerung behält sich der Kreis vor.

Was heißt „Betreuung in festen Gruppen“ für die Eltern und die Arbeit des Erziehungspersonals in den kommunalen Tageseinrichtungen der Stadt Groß-Gerau? 
Weder den Kindern noch den Fachkräften einer Gruppe ist es erlaubt, die ihnen zugeordnete Räumlichkeit zu wechseln. Zudem dürfen Kindergruppen beispielsweise in den Randzeiten oder am Nachmittag nicht mehr zusammengelegt werden. Damit einher geht ein hoher Einsatz an Personal, denn die Beschäftigten wie die Kinder einer Gruppe dürfen sich nicht mit einer anderen Betreuungsgruppe mischen.

Wegen der unterschiedlichen personellen Besetzung gelten in einigen städtischen Kindertageseinrichtungen bis zunächst 1. April 2021 eingeschränkte Öffnungszeiten:

  • Kita Auf Esch – geöffnet von 7 bis 15.30 Uhr
  • Kita Fabrikstraße – geöffnet Mo., Mi., Fr. von 7 bis 15.30 Uhr, sowie
                                        Di. und Do. von 7 bis 16.30 Uhr
  • Kita Grüner Weg – geöffnet von 7 bis 16.30 Uhr, 
                                       angekündigte eingeschränkte Öffnungszeit an einzelnen Tagen
  • Kita Mühlbach – geöffnet von 7 bis 16.30 Uhr,
                                   angekündigte eingeschränkte Öffnungszeit an einzelnen Tagen
  • Kita Sanddeich – geöffnet von 7 bis 16.30 Uhr 
                                    mit folgenden Ausnahmen:
                                    am 8. März keine Betreuung der Kernzeitkinder
                                    22. bis 26. März reduzierte Öffnung 7 bis 14 Uhr
  • Kita Sportpark – geöffnet von 7.30 bis 16.30 Uhr
  • Kita Springberg – wie folgt geöffnet
                                      3. März von 7 bis 16.30 Uhr
                                      4. und 5. März von 7 bis 14 Uhr  
                                      8. bis 12. März von 7 bis 16.30 Uhr
                                      15. bis 17. März von 7 bis 14.30 Uhr
                                      18. und 19. März von 7 bis 14 Uhr
                                      22. bis 24. März von 7 bis 14.30 Uhr
                                      25. und 26. März von 7 bis 14 Uhr
                                      29. bis 31. März von 7 bis 14.30 Uhr
                                      1. April von 7 bis 14 Uhr
  • Kita Steinstraße – geöffnet von 7 bis 16.30 Uhr,
                                      angekündigte eingeschränkte Öffnungszeit an einzelnen Tagen
  • Kita W.-Hammann-Str. – geöffnet von 7 bis 16.30 Uhr, 
                                                  mit folgenden Ausnahmen:
                                                  am 5. und 12. März reduzierte Öffnung bis 14 Uhr

Die Öffnungszeiten aller weiteren städtischen Kindertageseinrichtungen bleiben bestehen:

  • 7 bis 16.30 Uhr – Kita Atzelberg, Kita Donaustraße und Kita Hölderlinstraße
  • 7 bis 14.30 Uhr – Kita Hinter dem Hof

Bei Personalausfällen beispielsweise durch Krankheit, „Kindkrank“ oder anstehendem Resturlaub kann es passieren, dass eine Gruppe geschlossen werden muss, weil der Betreuungsschlüssel und damit die Aufsichtspflicht nicht mehr zu gewährleisten ist. Bei einem unvorhersehbaren frühmorgens gemeldeten Ausfall von Personal durch Krankheit kann es sein, dass Kinder wieder mit nach Hause genommen werden müssen. Dass die Planungssicherheit dadurch eingeschränkt ist, bittet die Stadt Groß-Gerau zu entschuldigen.

Aufgrund der Allgemeinverfügung und der damit einhergehenden eingeschränkten eingeschränkten Betreuungszeit in einzelnen Kitas bietet die Stadt Groß-Gerau betroffenen Eltern folgende Einzelfallentscheidung an:

  • das Nachmittagsmodul (14 bis 16.30 Uhr) rückwirkend für den kompletten März abzumelden – die Gebühr wird dem Personenkonto gutgeschrieben (im April wird das Modul automatisch wieder eingebucht, es sei denn die Eltern vermerken ausdrücklich, dass die Änderung länger gelten soll).
  • bei einer Inanspruchnahme der Betreuung bis 15.30 Uhr besteht kein Anspruch auf eine Rückzahlung von Gebühren.


Begründung zur rückwirkenden Änderungsmöglichkeit:

Die Allgemeinverfügung wurde am 26. Februar 2021 veröffentlicht. Dadurch hatten Eltern nicht die Möglichkeit, satzungsgemäß bis zum 10. des Vormonats die Module zu ändern.
Dies ist als „höhere Gewalt“ anzusehen.

Über die Kita-Leitungen besteht bis einschließlich Montag, 8. März 2021 Gelegenheit, die Modulreduzierung zu beauftragen.
Das Formular zur Abmeldung des Modul ist bei den Leitungskräften der Kitas erhältlich.