Wichtige Information: Erhebung von Kita-Gebühren während des Corona-Lockdowns
Gemeinsam mit dem Land Hessen hat die Stadt Groß-Gerau Familien dazu aufgerufen, Kinder während der Zeit des Corona-Lockdowns wenn irgend möglich zuhause zu betreuen.
Um die Eltern finanziell zu entlasten, bietet die Stadt Groß-Gerau als Träger der kommunalen Betreuungseinrichtungen Folgendes an:
Allen Familien, die sich entscheiden, Ihr/e Kind/er
in der Zeit zwischen
Montag, 18. Januar 2021
und
Freitag, 29. Januar 2021
eigenständig zu betreuen, wird die für den laufenden Monat
erhobene Betreuungsgebühr anteilig (zur Hälfte) zurückerstattet.
Dieses Angebot gilt ausschließlich, sofern die Betreuung der Kinder für den gesamten, oben genannten Zeitraum ausgesetzt wird.
Regelung für den Monat Februar 2021
Für den Fall, dass der Corona-Lockdown verlängert wird, gilt mit Blick auf die Erstattung von Kita-Gebühren für die Betreuungseinrichtungen in Trägerschaft der Kreisstadt Groß-Gerau im Monat Februar 2021 folgende Regel:
Sofern Eltern die Betreuung für ihre Kinder an mindestens 15 Betreuungstagen nicht in Anspruch nehmen, wird ihnen die Kita-Gebühr für den kompletten Monat zurückerstattet. Um die Inanspruchnahme der Betreuung zu erfassen, führt das Personal in den Kitas tägliche Anwesenheitslisten.
Wird die Betreuung an 14 oder weniger Tagen nicht in Anspruch genommen, erfolgt keine Erstattung der Kita-Gebühren.