Medizinische Masken Pflicht für Wochenmarktbesucher
Die Stadtverwaltung Groß-Gerau weist darauf hin, dass Besucher des Wochenmarktes – ebenso wie in Lebensmittelmärkten – verpflichtet sind, eine medizinische Maske zu tragen, die Mund und Nase vollständig bedeckt. Grundlage dafür sind die aktuell geltenden Kontakt- und Betriebsbeschränkungen der Corona-Pandemie.
Diese Maßgabe gilt ausdrücklich auch für Menschen, die mittwochs und samstags vormittags, unabhängig von etwaigen Einkäufen, auf dem Gelände des Marktplatzes unterwegs sind.