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Datum: 08.04.2021

Entsorgen von Bauschutt nur in Kleinstmengen über Restmüll erlaubt

In jüngster Zeit stellten die Kollegen des kommunalen Bauhofes bei der Abfuhr von Restmüll immer wieder fest, das Bürger zunehmend größere Mengen an Bauschutt und Baustoffen über die Restmülltonne entsorgen. Dies nimmt die Stadt Groß-Gerau zum Anlass nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass Bauabfälle lediglich in einer ausgesprochen kleinen Menge (maximal ein gefüllter Zehn-Liter-Eimer) über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen.

Diese Maßgabe resultiert vorrangig aus drei Gründen:

  • Durch große Mengen Bauschutt werden die Behälter vielfach zu schwer.
  • Größere Steine und Bauabfälle verursachen Schäden am Müllfahrzeug.
  • Bauschutt ist ein Wertstoff, der aufbereitet und wiederverwertet werden kann.

Hinweis: Eine überschaubare Menge an Bauschutt und/oder Baustoffen (rund 25 Kilogramm) nimmt der Städtische Bauhof zur Entsorgung entgegen. Größere Mengen Bauabfälle sind zur sachgerechten Entsorgung / Aufbereitung direkt zum Abfall-Wirtschafts-Zentrum (Deponie) in Büttelborn zu transportieren.