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Kircheneintritt/Kirchenaustritt

Leistungsnummer: 99073001022000

Leistungsbeschreibung

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

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