Einebnung von Grabstätten auf dem Friedhof »Waldstraße« in Groß-Gerau gemäß der §§ 19 und 41 Abs. 2 sowie § 41 Abs. 3 und 43 Abs. 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Groß-Gerau
Zum Zwecke der Einebnung und späteren Wiederbelegung werden auf dem Friedhof
Waldstraße folgende Gräber aufgerufen:
Reihengräber mit Sterbedatum bis 31.12.1992
Grabsteine und Einfassungen von diesen Stellen können durch verfügungsberechtigte Personen bis zum 31. März 2023 abgebaut und entfernt werden.
Nach dem 1. April 2023 noch vorhandene Grabsteine und Einfassungen werden vom Friedhofsträger kostenfrei abgeräumt.
Ungepflegte Grabstellen bei denen die Nutzungszeit und/oder die Ruhefrist abgelaufen ist, werden sofern der Nutzungsberechtigte nicht bekannt ist, gemäß §§ 41 Abs. 3
und 43 Abs. 3 - nach einem zweimonatigen Hinweis auf der Grabstelle - ebenfalls abgeräumt und eingeebnet.
Groß-Gerau, 20. Oktober 2022
Erhard Walther
Bürgermeister