Vorkaufsrecht für das Umfeld des Stadthauses am Marktplatz
Satzung der Kreisstadt Groß-Gerau über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Umfeld des Stadthauses am Marktplatz
Aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der jeweils geltenden Fassung, hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Groß-Gerau am 19. Juni 2018 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Satzungszweck
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Groß-Gerau 2020 steht der Kreisstadt Groß-Gerau in dem in § 2 bezeichneten Gebiet ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB an bebauten und unbebauten Grundstücken zu.
Mit der Satzung werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:
- Langfristige Sicherung und Weiterentwicklung einer funktionsfähigen und bürgernahen Stadtverwaltung am traditionellen Stadthaus-Standort (Erreichbarkeit, Präsenz in der Mitte des Gemeinwesens, Barrierefreiheit, moderne Medienausstattung), Ergänzung der Verwaltungsnutzungen um kleinteilige kulturelle und gastronomische Angebote.
- Abschöpfung von Synergieeffekten, Zusammenlegung bzw. Neuorganisation von Fachdienststellen, Schaffung zusätzlicher Pkw-Abstellmöglichkeiten, Einbettung des Stadthauses in ein angemessenes Freiraumkonzept.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Grundstücke Gemarkung Groß-Gerau, Flur 1, Nr. 602/5, 602/7, 602/9, 602/10, 1017/1, Flur 18, Nr. 109/1, 109/19, 109/28, 117/2, 118/3 und 118/4.
Er wird begrenzt:
im Norden: von der Straße Am Marktplatz (Gemarkung Groß-Gerau, Flur 1, Fl.St.Nr. 603/23),
im Westen: von der Elisabethenstraße (Gemarkung Groß-Gerau, Flur 1, Fl.St.Nr. 1018/1 und Flur 18, Fl.St.Nr. 413/1)
im Süden: von der jeweils südlichen Grenze der Grundstücke Flur 1 Fl.St.Nr. 109/28 (Elisabethenstraße 24) und Fl.St.Nr. 117/2 (Gernsheimer Straße 3)
im Osten: von der Gernsheimer Straße (Gemarkung Groß-Gerau, Flur 1, Fl.St.Nr. 986/12 und Flur 18, Fl.St.Nr. Nr. 348/2).
Räumlicher Geltungsbereich der Satzung
Quelle: Stadt Groß-Gerau
§ 3 Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit Ablauf des Bereitstellungstages in Kraft.
Groß-Gerau, 24. Mai 2018
Der Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau
Erhard Walther
Bürgermeister
Veröffentlicht im Internet unter www.gross-gerau.de am 28. Juni 2018 und
Hinweisbekanntmachung im Groß-Gerauer Echo, Amtliche Bekanntmachung der Kreisstadt Groß-Gerau
vom 28. Juni 2018