Stagemobil (mobile Bühne) - Entgelt- und Benutzungsordnung
Kreisstadt Groß-Gerau Entgelt- und Benutzungsordnung für die mobile Bühne (Stagemobil)
§1
Die Überlassung des Stagemobils bedarf eines schriftlichen Mietvertrages. Etwaige Terminvormerkungen sind unverbindlich und begründen keinerlei Rechte.
§2
Den Transport sowie den Auf- und Abbau übernimmt die Kreisstadt Groß-Gerau bzw. ein von ihr beauftragtes Unternehmen. Der Mieter stellt für den Auf- und Abbau jeweils mindestens zwei Hilfskräfte zur Verfügung.
§3
Die Stadt Groß-Gerau übernimmt für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände eine Schadensersatzhaftung nur insoweit, als ihr eine grob fahrlässige Vertragsverletzung bzw. ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung entgegenzuhalten ist. Die Benutzung des Stagemobils erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Mieters.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer am Stagemobil entstehen. Entstandene Schäden sind nach Beendigung des Mietverhältnisses dem Vermieter mitzuteilen.
§4
Fällt die Veranstaltung aus einem Grund, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, aus, so gilt Folgendes:
- Zeigt der Mieter den Ausfall der Veranstaltung mindestens drei Monate vor deren Beginn an, so sind keine Benutzungsgebühren zu entrichten
- Zeigt der Mieter den Ausfall der Veranstaltung zwischen zwei und drei Monaten vor Be-ginn der Veranstaltung an, so sind 25% der Benutzungsgebühren zu entrichten
- Zeigt der Mieter den Ausfall der Veranstaltung zwischen einem und zwei Monaten vor Beginn der Veranstaltung an, so sind 50% der Benutzungsgebühren zu entrichten
- Zeigt der Mieter den Ausfall der Veranstaltung weniger als einen Monat vor Beginn der Veranstaltung an, so ist die volle Benutzungsgebühr zu entrichten
Sofern die Bühne zum gleichen Zeitraum von Dritten nicht angefragt wurde, werden keine Kosten erhoben.
§5
Die Stadt ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn
- der Mieter den vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt oder gegen die Bestimmungen des Vertrages verstößt
- Tatsachen bekannt werden, die die Zahlungsunfähigkeit des Mieters befürchten lassen
- durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt zu befürchten ist
- die Veranstaltung gegen geltende Gesetze verstößt
- wenn die Wetterlage einen gefahrlosen Aufbau nicht zulässt (insbesondere bei Sturm- oder Unwetterwarnung)
Macht die Stadt aus den vorgenannten Gründen von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch oder kündigt sie, so hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Erstattung der Miete wird im Einzelfall geregelt.
§6
Für die Benutzung des Stagemobils wird ein Entgelt erhoben, das wie folgt festgesetzt wird:
Groß-Gerauer Vereine, Parteien, Verbände, Kirchengemeinden und Schulen erhalten das Stagemobil zu einem Pauschalpreis von 100 EUR für maximal 3 aufeinander folgende Veranstaltungen. Für jeden weiteren Veranstaltungstag sind weitere 100 EUR am Tag zu entrichten. Treten Groß-Gerauer Vereine, Parteien, Verbände, Kirchengemeinden und Schulen als kommerzieller Veranstalter auf, erhöht sich der Pauschalpreis jeweils um das Doppelte. Alle anderen Einrichtungen und Institutionen haben ein Entgelt von 1.000 EUR pro Veranstaltungstag zu entrichten. Für jeden weiteren darauf folgenden Veranstaltungstag sind 400 EUR zu entrichten. Die Mietpreise verstehen sich Netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§7
Groß-Gerauer Vereine, Parteien, Verbände, Kirchengemeinden und Schulen zahlen für die Benutzung der Lichtanlage oder Tonanlage 50 EUR. Für die Nutzung der Licht- und Tonanlage sind 100 EUR zu bezahlen. Treten die oben genannten Institutionen als kommerzieller Veranstalter auf, erhöht sich das Nutzungsentgelt auf das Doppelte. Alle anderen Einrichtungen und Institutionen haben ein Entgelt von 100 EUR für die Nutzung der Licht- oder Tonanlage zu zahlen. Für die Nutzung der Licht- und Tonanlage sind 200 EUR zu zahlen. Die Mietpreise verstehen sich Netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§8
Der Vermieter erhebt eine Kaution in Höhe von mindestens 300 EUR für die Nutzung des Stagemobils. Für die Nutzung der Licht- und/oder Tonanlage wird eine zusätzliche Kaution von 200 EUR erhoben. Das Geld wird nach Rückgabe und Kontrolle der Mietsache auf das Konto überwiesen, welches im Mietvertrag angegeben ist.
§9
Diese Entgelt- und Benutzungsordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und ersetzt die Fassung vom 26. August 2008.
Groß-Gerau, 30. Dezember 2016
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Stefan Sauer Richard Zarges
Bürgermeister Erster Stadtrat