Steuerbegünstigter Betrieb gewerblicher Art - Europäische Begegnung
Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Europäische Begegnung
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBI. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juni 2002 (GVBI. I S. 342) hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Groß-Gerau am 20. Mai 2003 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Kreisstadt Groß-Gerau verfolgt mit Ihrem Betrieb gewerblicher Art "Europäische Begegnungen" ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck ist die Förderung der europäischen Städtepartnerschaften, der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung der "Europa-Tage" in Groß-Gerau mit kulturellem Begleitprogramm, wie z.B. Konzerten, Ausstellungen, Straßenfest und folkloristischen Darbietungen sowie durch die Durchführung des Europa-Jugendcamps und der regelmäßigen städtepartnerschaftlichen Konferenzen und Begegnungen.
§ 2
Die Kreisstadt Groß-Gerau ist mit dem Betrieb gewerblicher Art selbstlos tätig; es werden nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt.§ 3
Mittel des Betriebes gewerblicher Art dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Kreisstadt Groß-Gerau erhält keine Zuwendungen aus Mitteln des Betriebes gewerblicher Art.§ 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Betriebes gewerblicher Art fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5
Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau
gez. Karl Helmut Kinkel
Bürgermeister