Steuerbegünstigter Betrieb gewerblicher Art - Kommunale Jugendarbeit
Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Kommunale Jugendarbeit
der Kreisstadt Groß-Gerau mit den Zweigstellen
- "Jugendtreff Dornheim"
- "Jugendtreff Wallerstädten"
- "Jugendtreff Berkach/Auf Esch"
- "Jugendzentrum Anne-Frank"
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBI. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juni 2002 (GVBI. I S. 342) hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Groß-Gerau am 20.05.2003 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Kreisstadt Groß-Gerau verfolgt mit Ihrem Betrieb gewerblicher Art "Kommunale Jugendarbeit " ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck ist die außerschulische Jugendarbeit entsprechend den Anforderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in der Kreisstadt Groß-Gerau.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das pädagogischen Angebot der Kommunalen Jugendarbeit, die Ausstattung in den Jugendtreffs, sowie die bauliche Unterhaltung der Räumlichkeiten in den Ortsteilen.
§ 2
Die Kreisstadt Groß-Gerau ist mit dem Betrieb gewerblicher Art selbstlos tätig; es werden nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt.
§ 3
Mittel des Betriebes gewerblicher Art dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Kreisstadt Groß-Gerau erhält keine Zuwendungen aus Mitteln des Betriebes gewerblicher Art.
§ 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Betriebes gewerblicher Art fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5
Bei Einstellung des Betriebes gewerblicher Art oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an die Kreisstadt Groß-Gerau, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke und/oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau
gez. Karl Helmut Kinkel
Bürgermeister