Haushaltssatzung
Kreisstadt Groß-Gerau Haushaltssatzung 2019
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 ( GVBl. I S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 61.170.215 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 61.155.427 EUR
mit einem Saldo von 14.788 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 6.800 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von 6.800 EUR
ausgeglichen mit einem Überschuss von 21.588 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Aus-
zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.092.729 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 641.850 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.955.230 EUR
mit einem Saldo von -5.313.380 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.300.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 961.525 EUR
mit einem Saldo von 2.338.475 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von -882.176 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.300.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr zur Leistung von Aus-zahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 6.980.000 EUR
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festge-setzt:
- Grundsteuer
- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 410,00 v.H.
- für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450,00 v.H.
- Gewerbesteuer auf 410,00 v.H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Der Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau
Groß-Gerau, den 11. Dezember 2018
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Erhard Walther, Bürgermeister)