Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt
Datum: 31.08.2020

Beratungen und Gespräche in öffentlichen Verwaltungsstellen der Stadt bis auf Weiteres nur nach Terminabsprache

Für den Zugang zu den öffentlichen Verwaltungsstellen der Kreisstadt Groß-Gerau und der Stadtwerke Groß-Gerau gelten während der Corona-Pandemie die nachfolgend aufgeführten Maßgaben.
Diese Regelungen gehen davon aus, dass weiterhin keine allgemeine Öffnung der Dienststellen der Kreisstadt Groß-Gerau und der Stadtwerke Groß-Gerau möglich ist, Beratungen und Gespräche ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich sind.

Abweichend von den nachfolgend aufgeführten Regelungen kann mit Blick auf die öffentliche Auslegung von Bebauungsplänen und aufgrund rechtlicher Bestimmungen des Baugesetzbuches Bürgern, respektive Interessierten, zu den üblichen Geschäftszeiten des Stadthauses Zutritt gewährt werden. Dies kann auch, abweichend von dieser Regelung aufgrund der aktuell geltenden Bestimmungen, ohne Terminvereinbarung erfolgen. Die jeweilig intern geltenden Hygienevorschriften bzw. der Datenerhebung zur Nachverfolgbarkeit des Virus Covid-19 ist Sorge zu tragen.

Für alle weiteren Anliegen gelten folgende Maßgaben:

  • Zutritt ins Stadthaus und ins Stadtbüro wird nur einzeln und nach telefonischer Terminabsprache gewährt.
    Personen, die einen Termin in der Stadtverwaltung wahrnehmen, werden namentlich mit Adresse und Kontaktmöglichkeit erfasst, um – im Falle eines Infektionsfalles mit Covid-19 – die Nachverfolgbarkeit der Kontakte zu gewährleisten.
    Die Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen erhoben und für vier Wochen aufbewahrt.
    Die Verwaltungsaußenstellen in Dornheim und Wallerstädten bleiben bis auf Weiteres noch geschlossen.
  • Das Standesamt ist zu den regulären Öffnungszeiten telefonisch (06152 - 71 62 40 oder 71 62 41) oder per E-Mail (standesamt@gross-gerau.de) erreichbar. Vorsprachen sind auch dort nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bei den Beschäftigten des Standesamtes sind zudem die aktuell bei standesamtlichen Eheschließungen geltenden Beschränkungen zu erfragen. Die Besucherzahlen und die Hygiene- sowie Abstandsregelungen bei Bestattungen in den Friedhofskapellen werden regelmäßig den jeweiligen Bestimmungen angepasst und sind unter der Rufnummer 06152 / 716 273 zu erfragen.  
  • Das Kundencenter der Stadtwerke ist telefonisch und per E-Mail zur erreichen (Telefon 06152-9315-93, E-Mail: kundenservice@stadtwerke-gg.de). Der Besucherverkehr ist eingeschränkt und nur nach Terminvereinbarung möglich.
  • Besucher des Wochenmarktes sind verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Links zu Informationen von Bund und Land:

Aktuelle Informationen der Bundesregierung in der Corona-Krise

Aktuelle Informationen der Landesregierung zur Corona-Krise