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Briefwahl

Leistungsnummer: 99128001120001

Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen für Landtags- und Bürgermeisterwahl auf der städtischen Homepage möglich

Am Sonntag, 8. Oktober finden in Hessen die Wahlen zum 21. Hessischen Landtag sowie in Groß-Gerau die Direktwahl Bürgermeister*in statt. Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens Sonntag, 17. September 2023 eine schriftliche Wahlbenachrichtigung.

Mit diesem Brief wird mitgeteilt, dass die betreffende Person in dem amtlichen Wählerverzeichnis für die Landtagswahl und/oder dem für die Direktwahl eingetragen sind. Außerdem ist dort angegeben, in welchem Wahllokal die wahlberechtigte Person am 8. Oktober und am Tag der möglichen Stichwahl ihre Stimme direkt abgeben kann.

Die Wahllokale sind wie üblich von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Für all diejenigen, die am Wahlsonntag nicht persönlich zur Wahl gehen wollen oder können, besteht die Möglichkeit zur Briefwahl. Mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt der Kreisstadt Groß-Gerau angefordert werden.

Briefwahlunterlagen direkt online beantragen

Zusätzlich können die Briefwahlunterlagen auch wieder über die städtische Homepage beantragt werden. Direkt auf der Startseite der Kreisstadt Groß-Gerau finden Sie die entsprechenden Informationen zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen. In dem Anforderungsformular sind persönliche Angaben zu machen.

Dieser Service steht bis Mittwoch, 4. Oktober (23:59 Uhr) zur Verfügung. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden durch normale Postzustellung an die Wohnanschrift oder die angegebene Anschrift geliefert. Bitte berücksichtigen Sie bei der Antragstellung auch die Lieferzeiten und die Rücklaufzeiten. Wahlbriefe müssen am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. 

Bei Fragen zum Wahlgeschehen steht das Wahlamt (Telefon 06152-716 3000, E-Mail: wahlamt@gross-gerau.de) zur Verfügung. Weitere Informationen können auch der Wahlbekanntmachung am Donnerstag, 7. September 2023 im Groß-Gerauer Echo und auf der Homepage der Kreisstadt Groß-Gerau entnommen werden.

Rechtsgrundlage

Welche Fristen muss ich beachten?

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl, bei Europa- und Bundestagswahlen bis 18.00 Uhr und bei Landtags-, Kommunal- und Direktwahlen bis 15.00 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle beantragt werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

Was sollte ich noch wissen?

Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin beziehungsweise Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

Zusatzinformationen Kreisstadt Groß-Gerau

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