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Bürgerdienste A-Z

Forderungsmanagement

Leistungsnummer: 99102013010000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Gebührenbescheid oder eine Rechnung der Kreisstadt Groß-Gerau erhalten haben und die Forderungen dieses Gebührenbescheids oder der Rechnung nicht beglichen haben, werden Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, um die offenen Forderungen beizutreiben.

An wen muss ich mich wenden?

die Stadt-/Gemeindeverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kassenzeichen oder Debitorennummer

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Mahn- und Vollstreckungskosten und Säumniszuschläge an.

Rechtsgrundlage

Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG).

Bürgerservice

Wir helfen Ihnen gern, dass Sie Ihr Anliegen schnell erledigen können. 

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