Forderungsmanagement
Leistungsnummer: 99102013010000
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Gebührenbescheid oder eine Rechnung der Kreisstadt Groß-Gerau erhalten haben und die Forderungen dieses Gebührenbescheids oder der Rechnung nicht beglichen haben, werden Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, um die offenen Forderungen beizutreiben.
An wen muss ich mich wenden?
die Stadt-/Gemeindeverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kassenzeichen oder Debitorennummer
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Mahn- und Vollstreckungskosten und Säumniszuschläge an.
Rechtsgrundlage
Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG).