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Bürgerdienste A-Z

Abfall: Altpapier

Leistungsnummer: 99001002004000

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Zusatzinformationen Kreisstadt Groß-Gerau

Was gehört in welche Abfalltonne?

Restmülltonne

  • Straßenkehrricht, Windeln, Medikamente
  • Keramik, Tapetenreste, Binden
  • Gummi, verschmutztes Papier / Plastik
  • Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Asche
  • Glühlampen, Plastikbaustoffe
  • trockene Farbenreste, Farbeimer (Farbe bitte eindicken)

Biotonne

  • Essensreste, Gartenabfälle
  • Obstschalen, Kaffeefilter, Teesatz
  • Laub, Zweige, Holzspäne
  • Küchenpapier, Papiertaschentücher

- Bitte keine Plastik- und Biofolientüten verwenden -

Papiertonne

  • Papier, Pappe, Karton (nicht verschmutzt – zur Verwertung)

- Kartons neben dem Behälter werden nicht mitgenommen - 

Gelbe Tonne

  • Kunststoff aus Verpackungen, Folien aus Verpackungen, Styropor aus Verpackungen
  • Getränketüten, Plastiktüten mit Kennzeichnung, Verpackungsbecher
  • Alufolien, Dosen, Verschlüsse

Bürgerservice

Wir helfen Ihnen gern, dass Sie Ihr Anliegen schnell erledigen können. 

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