Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
Leistungsnummer: 99001008004000
Leistungsbeschreibung
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).
Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).
Welche Gebühren fallen an?
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Rechtsgrundlage
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Zusatzinformationen Kreisstadt Groß-Gerau
Schadstoffe
Schadstoffmobil
ACHTUNG!
Neuer Standort: Parkplatz des EDEKA-Centers (Mainzer Str.)
Termine für das Jahr 2024:
- Mittwoch, 18.09.2024, 12:30 - 15:00 Uhr
- Samstag, 05.10.2024, 12:30 - 14:30 Uhr
- Mittwoch, 06.11.2024, 12:30 - 15:00 Uhr
- Montag, 09.12.2024, 15:30 - 18:00 Uhr
Standort: Parkplatz EDEKA-Center (Mainzer Str.)
Bitte beachten Sie
Das Abstellen von Sonderabfall vor Bauhöfen oder an Schadstoffmobil-Standorten bei Abwesenheit des Fachpersonals ist eine widerrechtliche Ablagerung und damit strafbar!
Welche Schadstoffe können abgegeben werden?
- Fotochemikalien, ölverschmutzte Betriebsmittel, lösungsmittelhaltige Abfälle
- Holz- und Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel,
- Laborchemikalien, Säuren, Laugen (maximal in Zehn-Liter-Gebinden)
- Fette, Öle,
- PCB-haltige Lampenkondensatoren, Quecksilberthermometer
- Leime, Klebemittelmasse, Spachtel,
- Kitte, Fleckentferner, Reinigungsbenzin
- Verdünner, Reinigungsmittel, Frostschutzmittel
- Kaltreiniger, Bremsflüssigkeit, Unterbodenschutz
Die Sonderabfälle sollten verschlossen und möglichst in den Originalgebinden abgegeben werden.
Maximal 20 Liter oder 20 kg je Behälter!
Was kann über die Restmülltonne entsorgt werden ?
Flüssige Dispersionsfarben, eingedickt mit Sägespänen oder Zement, und bereits eingetrocknete Dispersionsfarben. Da der Transport mit dem Schadstoffmobil zu teuer und von der Organisation zu aufwendig ist, sei die Annahme von Dispersionsfarben am Schadstoffmobil nicht mehr möglich, so der Hinweis.
Ebenfalls in die Restmülltonne können leere und ausgetrocknete Farb- und Lackgebinde, Leime, Kleber, Spachtel und Kitte geworfen werden. Dies sind keine Sonderabfälle, da die Lösungsmittel verdunstet sind und von den festen Resten (sofern sie nicht Schwermetalle oder halogenierte Kohlenwasserstoffe enthalten) keine Umweltgefahren ausgehen, heißt es.
Was muss über die Rücknahmesysteme der Hersteller entsorgt werden?
Altöle aus Verbrennungsmotoren und Getrieben sowie mineralische Maschinen-, Turbinen- und Hydrauliköle. Sie müssen gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Altölentsorgung von jeder Verkaufsstelle für Motor- und Getriebeöle in der Menge des gekauften Öls zurückgenommen werden (Kassenzettel als Nachweis aufbewahren). Kfz- und Gerätebatterien (Trockenbatterien) können an allen Standorten des Abfallwirtschaftszentrums (Deponie Büttelborn, Sonnenwerk Bischofsheim, Wertstoffhof Erfelden) abgegeben werden. Entleerte Spraydosen mit dem Grünen Punkt sind über den gelben Sack zu entsorgen.
Aufgrund des verstärkten Einsatzes von Energiesparlampen wird darauf hingewiesen, dass diese ebenso wie Leuchtstoffröhren von den Herstellern entsorgt werden müssen und deshalb über das einheitliche Sammelsystem für Elektroschrott im Kreis Groß-Gerau eingesammelt werden. An den Sammelbehältern für Elektrokleingeräte befinden sich Behältnisse für die Leuchtstoffröhren und die Energiesparlampen.
Die Sammelcontainer in den Stadtteilen Dornheim und Wallerstädten mussten aufgrund von gesetzlichen Vorgaben entfernt werden.