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Bürgerdienste A-Z

Nebenwohnung abmelden

Leistungsnummer: 99115005070002

Volltext

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

ONLINE Abmeldung einer Nebenwohnung

Melden Sie Ihre Nebenwohnung online ab:

Voraussetzungen

  • Auszug aus einer Nebenwohnung

Frist

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Bürgerservice

Wir helfen Ihnen gern, dass Sie Ihr Anliegen schnell erledigen können. 

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