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Personalausweis neu beantragen wegen Diebstahl

Leistungsnummer: 99008001012005

Volltext

Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wird, müssen Sie dies melden.

Sie können den Verlust Ihres Personalausweises Sie entweder bei einer Personalausweisbehörde melden oder bei der Polizei.

Wenn Sie kein anderes gültiges Passdokument besitzen und über 16 Jahre alt sind, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Onlinefunktion des Personalausweises

Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

Voraussetzungen

  • Ihr Ausweis wurde gestohlen. .

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass
  • falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
    •  

Zusatzinfo GG - Erforderliche Unterlage digitales Biometrisches Bild

Zusatzinfo GG - Digitales biometrisches Bild

Für die Beantragung des Ausweises ist  aktuelles digitales biometrisches Lichtbild erforderlich.

Im Stadtbüro steht hierfür ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung.

Alternativ können sie Passbilder in teilnehmenden Fotostudios oder Drogeriemärkten erstellen lassen, die die Bilder in eine zertifizierte Cloud hochladen. Dort erhalten sie einen QR-Code, den sie bitte mitbringen.

Erfahrungsgemäß wird die digitale Bildaufnahme an dem Selbstbedienungsterminal erst für Kinder ab einem Alter von sechs Jahren empfohlen. Für jüngere Kinder ist die Anfertigung des Fotos durch einen Fotografen vorzuziehen.

Kosten

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.



  • für antragstellende Personen ab 24 Jahren

    Gebühr: 37,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • für antragstellende Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 22,80 EUR (Vorkasse: ja)

  • für den vorläufigen Personalausweis

    Gebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Abgabe: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Abgabe: 15,00 EUR (Vorkasse: ja)

Rechtsgrundlage(n)

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Wir helfen Ihnen gern, dass Sie Ihr Anliegen schnell erledigen können. 

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