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Datum: 11.05.2023

Schiedsamt sucht Ehrenamtliche: Bewerben Sie sich als stellvertretende Schiedsperson

Die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson endet im Juni 2023. Interessierte Personen, die ihren Wohnsitz in Groß-Gerau haben, mindestens 30 und höchstens 74 Jahre alt und nicht als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind, können sich zur Wahl stellen.

Die Wahl der stellvertretenden Schiedsperson erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung, die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Zu den Aufgaben des Schiedsamtes gehören die Durchführung von Schlichtungsverfahren in Strafsachen und bürgerlichen Rechtstreitigkeiten. Schlichtungsverfahren verfolgen das Ziel einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien mit der Folge, dass gerichtliche Verfahren dadurch vermieden werden können. Außerdem sind die Kosten wesentlich geringer.

Die ehrenamtliche Tätigkeit, für die eine Aufwandsentschädigung gewährt wird, richtet sich nach den Vorschriften des Hessischen Schiedsamtsgesetzes.

Interessierte Personen, die den erforderlichen Eigungskriterien entsprechen, können sich für dieses Ehrenamt bewerben: 

Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau
Amt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Am Marktplatz 1

64521 Groß-Gerau

Für weitere Informationen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Katja Scheuermann, Tel: 06152/716-3401, gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zum Schiedsamt finden Sie auch auf den Seiten des Hessischen Justizministeriums: 
https://justizministerium.hessen.de/buergerservice/ehrenamt-in-der-justiz