Kita-Leitungsteams halten zweiten Fachtag zur Entwicklung eines Gewaltschutzkonzepts ab
Die Führungskräfte der städtischen Kindertageseinrichtungen haben sich zum zweiten Fachtag zur Erstellung eines Gewaltschutzkonzepts getroffen. Als Referent im Historischen Rathaus dabei: Prof. Dr. Jörg Maywald, einer der Experten für Kinderrechte und Kinderschutz in Deutschland.
Die Veranstaltungsreihe bezweckt, Klarheit, Transparenz und Richtlinien festzulegen, um eine gemeinsame Haltung sowie entsprechende Regeln und Strategien zu etablieren. „Denn ein effektives Gewaltschutzkonzept stärkt nicht nur das Vertrauen der Eltern in die Einrichtung, sondern zeigt auch, dass der Schutz und das Wohl der Kinder oberste Priorität haben“, erklärt Isabel Lopez-Ruiz, stellvertretende Amtsleiterin „Kindertageseinrichtungen“ und federführend verantwortlich für die Entwicklung des Gewaltschutzkonzepts. Der Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau verfolgt das Ziel, dass jedes Kind, das den städtischen Einrichtungen und deren Beschäftigten anvertraut wird, gewaltfrei und unversehrt aufwachsen kann.
Beim zweiten Fachtag war Prof. Dr. Jörg Maywald als Referent zu Gast, um seine Expertise in den Bereichen Kinderrechte, Kinderschutz und Kindeswohl im Kontext der Sexualpädagogik mit den Leitungsteams der Groß-Gerauer Kitas zu teilen und diese anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis zu sensibilisieren.
Wichtig: die angesprochenen Fallbeispiele und Fragestellungen behandelten nicht nur den Schwerpunktbereich „Gewalt gegen Kinder“. Teil des Gewaltschutzkonzepts ist auch Gewalt, die Kinder untereinander ausüben oder die gegen Erzieher*innen oder andere Personen gerichtet ist. Nur durch eine solche umfassende Betrachtungsweise können Kinder vor jeglicher Form interner und externer Gewalt geschützt werden – weshalb die Erarbeitung klarer Leitlinien und Handlungsanweisungen für den Umgang mit derartigen Situationen ganz oben auf der Agenda der Kreisstadt Groß-Gerau steht.
Das Gewaltschutzkonzept wird daher Anforderungen, Verfahren und Grundlagen enthalten, wie eine Organisation den Schutz von Betreuten und Beschäftigten vor Gewalt und übergriffigem Verhalten gewährleistet oder angemessen auf gewaltbezogene Vorkommnisse reagiert.