Afrikanische Schweinepest: Pilzsammler dürfen Wege im Wald nicht verlassen
Im gesamten Kreis Groß-Gerau gilt wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Wäldern das Wegegebot. Das bedeutet, dass es nicht gestattet ist, sich abseits der Wege aufzuhalten. Darauf weisen der Landrat des Kreises Groß-Gerau und HessenForst dringend hin.
Daher dürfen derzeit im Wald keine Pilze gesammelt werden. Denn diese wachsen in der Regel nicht direkt am Wegesrand. Spazierengehen, Radfahren und ähnliche Freizeitbetätigungen auf den Waldwegen sind hingegen erlaubt.
Die Leinenpflicht für Hunde (maximal 5 Meter lange Leine) gilt weiterhin in den ASP-Hotspots im Kreisgebiet. Dazu zählen derzeit die vier Südkreiskommunen Gernsheim, Biebesheim, Stockstadt und Riedstadt sowie Teile von Rüsselsheim , nämlich südlich der Autobahn A60. In den übrigen Orten und Gemarkungen gilt die Leinenpflicht nur noch in Waldgebieten, so auch in Groß-Gerau.
Sinn der Regeln ist es, keine Wildschweine aufzuscheuchen, damit mit dem ASP-Virus infizierte Tiere die Krankheit nicht außerhalb ihres angestammten Reviers weiterverbreiten können.
Wald wird vom Bundeswaldgesetz definiert als jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahl geschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.