Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt
Datum: 29.01.2025

Zukunft der Musikschule: Groß-Gerau informiert über Herausforderungen

Die Kreisstadt Groß-Gerau sieht sich angesichts der aktuellen finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen gezwungen, wichtige Entscheidungen zur Zukunft der städtischen Musikschule zu treffen. Wie Bürgermeister Jörg Rüddenklau betont, handelt es sich dabei um eine der schwierigsten Entscheidungen der letzten Jahre: „Wir nehmen die Situation als sehr bedrückend wahr und bedauern die Auswirkungen zutiefst. Dennoch versichere ich, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, um die Musikschule und damit auch die kulturelle Vielfalt in Groß-Gerau zu erhalten.“

Auswirkungen des „Herrenberg-Urteils“

Zusätzlich erschwert das im Jahr 2022 gefällte „Herrenberg-Urteil“ die Situation. Dieses verpflichtet Musikschulen, ihre Lehrkräfte fest anzustellen. Bislang waren die Dozentinnen und Dozenten der städtischen Musikschule Groß-Gerau als Honorarkräfte tätig. „Eine Übernahme in feste Arbeitsverhältnisse erfordert jedoch Stellen im kommunalen Stellenplan, der wiederum Bestandteil eines genehmigten Haushalts ist. Da dieser für 2025 fehlt, ist eine Weiterbeschäftigung der Musikschullehrkräfte ab dem 1. April 2025 in der bisherigen Form nicht möglich“, erklärt Bürgermeister Jörg Rüddenklau.

Vorläufige Haushaltsführung schränkt Handlungsfähigkeit ein

Derzeit steht der Stadt Groß-Gerau weder ein beschlossener noch ein genehmigter Haushaltsplan für das Jahr 2025 zur Verfügung. Dies bedeutet, dass die Stadt sich in der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung befindet. Laut Hessischer Gemeindeordnung (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 HGO) dürfen in dieser Phase nur gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgaben und unabwendbare Ausgaben getätigt werden. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Musikschule und deren Betrieb.

Vertragliche Kündigungen unumgänglich

Vor diesem Hintergrund muss die Stadt die bestehenden Verträge mit den Schülerinnen und Schülern der Musikschule zum 31. März 2025 vorsorglich kündigen. Ausgenommen hiervon bleiben lediglich die bestehenden Kooperationsverträge mit Schulen, die bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit fortgeführt werden.

Engagement für den Fortbestand der Musikschule

Trotz der aktuellen Herausforderungen arbeitet die Stadt mit Hochdruck daran, eine Lösung für den Fortbestand der Musikschule zu finden. „Unsere Priorität ist es, die Musikschule mit ihrem vielfältigen Angebot weiterhin zu erhalten. Wir unterstützen die Bemühungen der Lehrerschaft bestmöglich, insbesondere durch unser hauptamtliches Personal der Musikschule“, so der Bürgermeister weiter. Bereits in einer sattgefundenen Lehrerkonferenz wurden erste Ideen für eine mögliche Fortführung des Musikschulbetriebs entwickelt.

Zukunftsperspektiven

Die Verwaltung, die Musikschulleitung und die Haushaltskommission der Stadt arbeiten intensiv daran, einen beschluss- und genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der Stadt wiederherzustellen und die kulturelle Vielfalt Groß-Geraus zu bewahren. „Wir hoffen, dass wir den regulären Unterrichtsbetrieb der Musikschule zukünftig wieder aufnehmen können und danken allen Beteiligten für ihr Verständnis und ihre Geduld“, so der abschließende Appell des Bürgermeisters.

Die Stadt Groß-Gerau wird die Bürgerinnen und Bürger weiterhin über alle Entwicklungen informieren.