Eingeschränkte Erreichbarkeit städtischer Einrichtungen am 19. Februar
Aufgrund einer anstehenden Personalversammlung am Mittwoch, 19. Februar müssen einige städtische Einrichtungen ihre Öffnungszeiten anpassen. Die Kreisstadt Groß-Gerau bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung der folgenden Änderungen.
Übersicht der eingeschränkten Erreichbarkeit:
- Städtische Kindertageseinrichtungen: Schließen an diesem Tag bereits um 12.30 Uhr. An diesem Tag wird kein Mittagessen angeboten.
- Wahlamt: Geöffnet bis 12.00 Uhr. Anfragen können auch per E-Mail an wahlamt@gross-gerau.de gerichtet werden.
- Stadtbüro: Regulär geöffnet von 7.00 bis 12.30 Uhr.
- Standesamt: Regulär geöffnet von 8.00 bis 12.00 Uhr.
- Musikschule: Das Büro ist bis 12.00 Uhr erreichbar. Der Musikschulunterricht am Nachmittag findet wie gewohnt statt.
- Stadtbücherei: Regulär geöffnet von 10.00 bis 13.00 Uhr.
- Stadtmuseum: Regulär geöffnet von 10.00 bis 12.00 Uhr.
Für dringende Anliegen steht die E-Mail-Adresse kreisstadt@gross-gerau.de zur Verfügung. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die eingeschränkte Erreichbarkeit an diesem Tag.