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Datum: 10.02.2025

Eingeschränkte Erreichbarkeit städtischer Einrichtungen am 19. Februar

Aufgrund einer anstehenden Personalversammlung am Mittwoch, 19. Februar müssen einige städtische Einrichtungen ihre Öffnungszeiten anpassen. Die Kreisstadt Groß-Gerau bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung der folgenden Änderungen.

Übersicht der eingeschränkten Erreichbarkeit:

  • Städtische Kindertageseinrichtungen: Schließen an diesem Tag bereits um 12.30 Uhr. An diesem Tag wird kein Mittagessen angeboten.
  • Wahlamt: Geöffnet bis 12.00 Uhr. Anfragen können auch per E-Mail an wahlamt@gross-gerau.de gerichtet werden.
  • Stadtbüro: Regulär geöffnet von 7.00 bis 12.30 Uhr.
  • Standesamt: Regulär geöffnet von 8.00 bis 12.00 Uhr.
  • Musikschule: Das Büro ist bis 12.00 Uhr erreichbar. Der Musikschulunterricht am Nachmittag findet wie gewohnt statt.
  • Stadtbücherei: Regulär geöffnet von 10.00 bis 13.00 Uhr.
  • Stadtmuseum: Regulär geöffnet von 10.00 bis 12.00 Uhr.

Für dringende Anliegen steht die E-Mail-Adresse kreisstadt@gross-gerau.de zur Verfügung. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die eingeschränkte Erreichbarkeit an diesem Tag.