Grundsteuerbescheide in Groß-Gerau: Wichtige Infos für Eigentümerinnen und Eigentümer
Die Kreisstadt Groß-Gerau hat die Grundsteuerbescheide bereits Anfang des Jahres versendet. Vereinzelt gibt es Rückfragen zur Zusammensetzung des Endbetrags. In diesem Zusammenhang weist die Stadt darauf hin, dass sie lediglich Einfluss auf die Hebesätze hat. Der Hebesatz in Groß-Gerau beträgt aktuell 580,35 Prozentpunkte.
Die Grundsteuer B wird für unbebaute und bebaute Grundstücke erhoben, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind. Dazu zählen auch Eigentumswohnungen.
Ab 2025 gelten in Hessen eigene Regelungen für die Grundsteuer B und die Grundsteuer C. Das Flächen-Faktor-Verfahren bildet die Grundlage des Hessen-Modells.
Für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bedeutet dies, dass in der Steuererklärung lediglich die Grundstücksgröße (Bodenfläche) sowie die Wohnfläche angegeben werden müssen. Bei gemischt genutzten Gebäuden sind die einzelnen Räume entsprechend ihrer Nutzung zu deklarieren.
Der Steuermessbetrag stellt die Basis für die individuelle Steuerberechnung der Immobilie dar und wird von den Finanzbehörden festgelegt. Weitere Informationen zum Flächen-Faktor-Verfahren, eine Beispielrechnung und weiterführende Hinweise sind auf der Website des Finanzamtes Hessen unter Grundsteuerreform zu finden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.