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Datum: 15.05.2025

Neuregelung für die Ausgabe von Bti-Tabletten ab 2025

Zum 1. Januar 2025 tritt eine Änderung der Biozidrechts-Durchführungsverordnung in Kraft, die auch Auswirkungen auf die bisherige Ausgabe von Bti-Tabletten durch die Stadtverwaltung hat. Bti-Tabletten gelten gemäß EU-Verordnung Nr. 528/2012 als Biozidprodukte der Produktart 18 (Insektizide). Für diese gilt künftig ein Selbstbedienungsverbot.

Was bedeutet das konkret?

Künftig dürfen Bti-Tabletten nur noch von Personen mit einem Sachkundenachweis ausgegeben werden. Dies schreibt die geänderte Verordnung (§§ 10–13 ChemBiozidDV) verbindlich vor. Das bedeutet: Eine Abgabe an Bürgerinnen und Bürger ist nur noch möglich, wenn geschulte Mitarbeitende der Stadt die Tabletten persönlich aushändigen und fachgerecht beraten können.

Wie geht es weiter?

Die Stadtverwaltung arbeitet derzeit eng mit der Kommunalen Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage (KABS) zusammen, um schnellstmöglich eine Lösung zu finden. Ziel ist es, in nächster Zeit das notwendige Fachwissen intern aufzubauen, sodass die Tablettenausgabe künftig wieder möglich ist. Über den weiteren Ablauf informieren wir rechtzeitig.

Tipps zur Stechmückenprävention: Was können Sie bis dahin tun? 

Auch ohne Bti-Tabletten können Sie selbst aktiv zur Mückenvermeidung beitragen:

  • Lagern Sie Gefäße so, dass sich kein Wasser darin sammeln kann.
  • Decken Sie Wasserbehälter (z. B. Regentonnen) lückenlos ab – etwa mit einem feinmaschigen Moskitonetz mit Gummizug.
  • Leeren Sie wassergefüllte Behälter mindestens einmal pro Woche vollständig aus.
  • Spülen Sie Wasserabläufe regelmäßig mit kochendem Wasser durch.
Sie haben Fragen zu Stechmücken, zum Wirkstoff Bti, zur Asiatischen Tigermücke oder anderen Themen? Die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen finden Sie hier.

Und wie sieht es bei Hochwasserlagen aus?

Keine Sorge – die neue Regelung betrifft ausschließlich die Abgabe von Bti-Tabletten an Privatpersonen. Die Bekämpfung von Stechmückenlarven durch die KABS in hochwassergefährdeten Gebieten bleibt weiterhin uneingeschränkt möglich.

Für Rückfragen steht Herr Roland Richter unter der Nummer 06152 716 6705 oder per Mail roland.richter@gross-gerau.de gerne zur Verfügung.