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Wintereinbruch fordert Bau- und Betriebshof

Bereits am frühen Morgen rücken die Mitarbeitenden aus, um Straßen, Fuß- und Radwege sowie Gehwege von Schnee und Eis zu befreien.

Sind Temperaturen von unter zwei Grad zu erwarten, schaut ein Kollege gegen 4 Uhr, wie es um den Zustand von Straßen und Wegen bestellt ist und fährt im Zweifelsfall sofort die Hauptverkehrsstraßen ab – und das bis Dornheim.

Am frühen Morgen geht es los

Machen Schnee- und Eisglätte einen Einsatz erforderlich, wird bis spätestens 4.30 Uhr der Winterdienstleiter alarmiert. Danach läuft die ganze Maschinerie an. Die Mitarbeitenden der jeweiligen Bereitschaftsgruppe werden telefonisch benachrichtigt und eilen zum Bauhof in der Mühlstraße oder zum Betriebshof am Nordring.

Bis um 5 Uhr wird dann mit fünf Fahr- und elf Handkolonnen mit dem Winterdienst begonnen, die Handkolonnen haben beispielsweise Besen, Schaufeln und Schneeschieber dabei. Insgesamt jeweils 26 Kolleginnen und Kollegen sind zum Winterdienst eingeteilt. Ihre Mission: Dafür zu sorgen, dass die Groß-Gerauer möglichst sicher zur Arbeit, in die Schule oder zu anderen Aktivitäten kommen.

Rufbereitschaft besteht jeweils eine ganze Woche von 4 bis 20 Uhr, danach wechseln die in Rufbereitschaft befindlichen Personen.

129 Kilometer Straßennetz gilt es zu räumen

Was die Teams leisten, ist alles andere als eine Kleinigkeit. Im Winterdienst gilt es, 129 Kilometer Straßen zu räumen. Müssen die Straßen von Schnee befreit werden, heißt das, in einem Winterdienst 258 Kilometer zurückzulegen, um beide Straßenseiten freizubekommen.

Mit den Straßen ist es allerdings nicht getan. Hinzu kommen noch 75 Kilometer an Rad- und Fußwegen sowie rund 16.000 Quadratmeter an Gehwegen.

Weil sich nicht alles auf einen Schlag erledigen lässt, gibt es im Winterdienst der Kreisstadt Groß-Gerau zwei Prioritätsstufen: Rot und Grün. In die Kategorie Grün fallen Flächen, die weniger frequentiert sind. Die Zahlen aber zeigen, dass der weit überwiegende Teil hohe Priorität genießt: 104 Kilometer Straße (bei Schneeräumung 208), alle Rad- und Fußwege sowie etwa 13.000 Quadratmeter an Gehwegen fallen in die Streustufe Rot. Abhängig von Glatteis und der Schneemenge ist der erste Durchgang der Streustufe Rot zwischen 7.30 und 8 Uhr abgeschlossen.

Routen für den Busverkehr genießen Priorität

Zu den Straßen, die von den Fahrkolonnen mit als erste geräumt werden, zählen der Südring von der Aral- bis zur Shell-Tankstelle, die Darmstädter und die Frankfurter Straße. Sie sind für den Berufsverkehr von entscheidender Bedeutung. „Auch alle vom Busverkehr genutzten Straßen haben äußerste Priorität“, sagt Bauhof- und Winterdienstleiter Hendrik Pehnelt.

Lange Listen haben zudem die Handkolonnen abzuarbeiten. Die Handkolonne IV etwa kümmert sich unter anderem um Überwege und Ampeln in der Jahnstraße, den Zugang zum Hallenbad, die Bushaltestellen Auf Esch, den Überweg zum Landratsamt, Ampelanlage und Spielplatz am Dornberger Schloss oder auch die Überwege an den Ampeln an Dornberger Pforte und Märzknoten.

Selbst etwas größere Mengen Schnee ließen sich vergleichsweise gut handhaben, berichtet Pehnelt aus langjähriger Erfahrung. Kritisch werde es, wenn es bei Temperaturen um den Gefrierpunkt zu regnen beginne und es plötzlich spiegelglatt werde. „Das ist echt schlimm.“

Streugutlager ist noch gut gefüllt

Für einen Räum- und Streugang benötigt der Winterdienst rund fünf Tonnen Streugut – eine ordentliche Menge. Bau- und Betriebshof aber kämen auch dann zurecht, wenn die jetzige Wetterlage länger andauern sollte. Aktuell sind die Lager noch etwa zur Hälfte gefüllt, auch auf dem Markt besteht keine Knappheit. „Eine schnelle Nachlieferung ist jederzeit möglich“, beruhigt der Bauhofleiter.

Bau- und Betriebshof aber können nicht das gesamte Stadtgebiet abdecken, und das müssen sie auch nicht. Sie kümmern sich in erster Linie um städtische Flächen. Bei Schnee- und Eisglätte sind die Anliegenden gefordert, für sichere Wege zu sorgen. Bei Schneefall müssen Geh- und Überwege vor den Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee geräumt werden, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

Auch Anliegende müssen Gehwege räumen

In der Groß-Gerauer Straßenreinigungssatzung ist geregelt, dass geräumte Flächen aufeinander abgestimmt werden müssen. Auf diese Weise soll eine durchgehende Gehfläche entstehen. Für jedes Hausgrundstück ist außerdem ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 Metern zu räumen. Auch auf Plätzen wie dem Sandböhl müssen die Anliegenden für freie Wege sorgen.

Soweit zumutbar, gilt es auch, festgetretenen und auftauenden Schnee aufzuhacken und abzulagern.

Bei Eisglätte müssen Bürgersteige in voller Breite und Tiefe, Überwege in einer Breite von zwei Metern abgestumpft werden. Handelt es sich um Straßen ohne Gehwege, muss diese für zu Fuß Gehende in einer Mindesttiefe von 1,50 Metern abgestumpft werden.

Gestreut werden sollen vor allem Sand und Splitt

Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und Ähnliches zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zum Einsatz kommen. Die Pflicht, Geh- und Überwege zu räumen, gilt von 7 bis 20 Uhr. Bei Schneefall oder der Gefahr, dass Wege glatt werden könnten, sollte möglichst unverzüglich gehandelt werden.