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Einebnung von Grabstätten auf dem Friedhof »Wallerstädten« in Groß-Gerau gemäß der §§ 20 und 40 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Groß-Gerau

Zum Zwecke der Einebnung und späteren Wiederbelegung werden auf dem Friedhof

Wallerstädten folgende Gräber aufgerufen:

            Reihengräber mit Sterbedatum bis 31.12.1996

Grabsteine und Einfassungen von diesen Grabstätten können durch verfügungsberechtigte Personen bis zum 31. März 2027 abgebaut und entfernt werden.

Nach dem 1. April 2027 noch vorhandene Grabsteine und Einfassungen werden vom Friedhofsträger kostenfrei abgeräumt.

Ungepflegte Grabstätten bei denen die Nutzungszeit und/oder die Ruhefrist abgelaufen ist, werden sofern der Nutzungsberechtigte nicht bekannt ist, gemäß §§ 40 Abs. 3

und 42 Abs. 3 - nach einem viermonatigen Hinweis auf der Grabstätte - ebenfalls abgeräumt und eingeebnet.

Groß-Gerau, 17. September 2026

17.09.2026