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Gremien

Den aktuellen Sitzungskalender, die Sitzungsunterlagen dieser Gremien sowie Informationen über Gremienzusammensetzungen und ehrenamtliche Tätigkeiten finden Sie im Gremienportal der Kreisstadt Groß-Gerau.

Stadtverordnetenversammlung

Die direkte gewählte Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird die Stadtverordnetenversammlung für fünf Jahre gewählt (letzte Kommunalwahl war am 14. März 2021). Die Zahl der Mitglieder wird bei einer Einwohnerzahl von 25.001 bis 50.000 auf 45 festgelegt. Jede Gemeindevertretung kann beschließen, dass für die nächste Wahlperiode die Zahl der Gemeindevertreter eine Einwohnerstufe niedriger oder eine dazwischen liegende ungerade Zahl gewählt wird. Die Stadtverordnetenversammlung Groß-Gerau hat eine Anzahl von 37 Stadtverordneten beschlossen.

Der Stadtverordnetenvorsteher (vorsitzendes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung) wird in seiner Arbeit vom Ältestenrat unterstützt.

Ausschüsse

Die Ausschüsse

 bereiten die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor.

Magistrat

Der Magistrat ist das oberste Organ der Verwaltung. Die Stadtverordnetenversammlung bestimmt, in welchen Angelegenheiten er entscheidungsbefugt ist.