Einbürgerung
Aktuell müssen Sie für eine persönliche Beratung einen Termin vereinbaren.
Eine Terminvereinbarung ist telefonisch, Montags von 10:00 bis 11:30 Uhr, oder per E-Mail möglich. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.
Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Wenn Sie in Groß-Gerau wohnen, ist die Stadt Groß-Gerau für die Entgegennahme Ihres Einbürgerungsantrages, sowie alle Fragen rund um die Einbürgerung zuständig.
Voraussetzungen
Einen kurzen Überblick über die wesentlichen Einbürgerungsvoraussetzungen können Sie der nachfolgenden, nicht abschließenden Auflistung entnehmen.
- Sie wohnen in der Stadt Groß-Gerau.
Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Antragstellerin oder der Antragsteller
- hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
- besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
- ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
- ist nicht vorbestraft,
- verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
- verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
- bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue)
- verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
- bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Von den genannten Voraussetzungen gibt es Ausnahmen und für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen.
Verfahrensablauf
Wir beraten Sie, nehmen Ihre Anträge entgegen und händigen Ihnen nach Entscheidung die Einbürgerungsurkunde aus. Die Entscheidung über Ihre Einbürgerung trifft das Regierungspräsidium Darmstadt.
Erstberatung/Information
Erste Informationen zur Einbürgerung erhalten Sie online beim Regierungspräsidium Darmstadt.
Einbürgerungsantrag abgeben
Den Einbürgerungsantrag finden Sie als PDF-Dokument am Ende dieser Seite oder ist als Papierformular im Stadthaus an der Zentrale abholbar.
Senden Sie uns bitte eine Terminanfrage zu. Zur Zeit führen wir eine Warteliste. Stellen Sie nach der Terminvereinbarung Ihre Unterlagen zusammen. Für die Antragstellung ist ein persönliches Gespräch notwendig (Dauer 60 - 90 min.).
Einbürgerungsurkunde abholen
Sobald wir eine positive Entscheidung durch das Regierungspräsidium Darmstadt bekommen, erhalten Sie von uns eine Einladung zur Urkundenaushändigung. Sollten Sie zum vorgeschlagenen Termin verhindert sein, vereinbaren Sie bitte einen Alternativtermin.
Erforderliche Unterlagen
Erstberatung
- Pass und Aufenthaltstitel
Einbürgerungsantrag abgeben
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache aller Antragsteller ab 16 Jahren notwendig ist.
Mitzubringen sind im Original:
- Antrag mit allen Antrag mit allen Erklärungen und Merkblättern
vollständig ausgefüllt, jedoch nicht unterschrieben
Hinweis: Beim Ausdruck der Antragsformulare auf dieser Seite bitte auf einseitigen Druck achten! - Passfoto
Die nachfolgenden Unterlagen sind zudem im Original und in Kopie mitzubringen:
- Reisepass (EU: auch Personalausweis möglich)
- Aufenthaltstitel (bei Staaten außerhalb der EU)
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Deutscher Schulabschluss oder deutscher Berufsschulabschluss
oder wenn kein deutscher Schulabschluss vorliegt:
Zertifikat Deutsch B1 und Einbürgerungstest oder Test Leben in Deutschland - Einbürgerungstest / Test „Leben in Deutschland“
Darüber hinaus können situationsbedingt weitere Unterlagen benötigt werden:
- Bei selbständig Tätigen: Letzter Steuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 6 Monate, Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Einkommen und Nachweise über Krankenversicherung und Altenvorsorge
- Bei anderen Einkommensarten: Rentenbescheid, Pflegegeldbescheid, Nachweis Mieteinnahmen, Bescheide über Sozialleistungen, z. B. Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach SGB II oder XII (Bürgergeld, Grundsicherung)
- Bei Einbürgerung mit deutschem Ehegatten und Aufenthalt unter 5 Jahren:
Personalausweis und zusätzliche Erklärungen des Ehegatten (im Termin erhältlich), daher gemeinsam zum Termin kommen - Einbürgerung von Kindern unter 16 Jahren:
4 Versetzungszeugnisse und Schulbescheinigung - Eventuell folgende Unterlagen:
- Urkunden betr. Namensänderung, Scheidung, Tod Ehegatte
- Übersetzungen von Urkunden
- Rentenversicherungsverlauf
Einbürgerungsurkunde abholen
- persönliche Vorsprache aller Antragsteller ab 16 Jahren
- Ausweisdokumente
- Einladungsschreiben der Einbürgerungsstelle der Kreisstadt Groß-Gerau
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr für einen Einbürgerungsantrag beträgt 255 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51 EUR.