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Einbürgerung

Aktuell müssen Sie für eine persönliche Beratung einen Termin vereinbaren.
Eine Terminvereinbarung ist telefonisch, Montags von 10:00 bis 11:30 Uhr, oder per Email möglich. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.

Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Wenn Sie in Groß-Gerau wohnen, ist die Stadt Groß-Gerau für die Entgegennahme Ihres Einbürgerungsantrages, sowie alle Fragen rund um die Einbürgerung zuständig. 

aktueller Hinweis 

Der Bundestag hat am 19. Januar 2024 eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen; der Bundesrat hat am 2. Februar zugestimmt. Die Neuregelung sieht im Wesentlichen folgende Änderungen vor:

  • die für eine Einbürgerung erforderlichen Zeiten des Aufenthalts in Deutschland verkürzen sich von 8 auf 5 Jahre
  • eine Verkürzung auf 3 Jahre ist möglich, bei „besonderen Integrationsleistungen“ (C1-Sprachkenntnisse und besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement),
  • es ist nicht mehr erforderlich, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben („doppelte Staatsangehörigkeit“)werden,
  • bei Bezug von Sozialleistungen ist eine Einbürgerung ausgeschlossen (Ausnahme: in Vollzeit Erwerbstätige)
  • bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit geht die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren (keine Beibehaltungsgenehmigung mehr erforderlich).

Das Gesetz ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten. Die neuen Antragsunterlagen finden Sie am Ende der Seite.

Voraussetzungen

Einen kurzen Überblick über die wesentlichen Einbürgerungsvoraussetzungen können Sie der nachfolgenden, nicht abschließenden Auflistung entnehmen.

  • Sie wohnen in der Stadt Groß-Gerau. 

Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Antragstellerin oder der Antragsteller

  • hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
  • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
  • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
  • ist nicht vorbestraft,
  • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
  • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
  • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue)
  • verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
  • bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Von den genannten Voraussetzungen gibt es Ausnahmen und für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. 

Verfahrensablauf

Wir beraten Sie, nehmen Ihre Anträge entgegen und händigen Ihnen nach Entscheidung die Einbürgerungsurkunde aus. Die Entscheidung über Ihre Einbürgerung trifft das Regierungspräsidium Darmstadt. 

Erstberatung

Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen. Daher ist vor Antragstellung ein persönliches Gespräch notwendig. Hier werden Ihnen auch die erforderlichen Antragsunterlagen ausgehändigt. Buchen Sie bitte hierzu einen Erstberatungstermin

Einbürgerungsantrag abgeben

Wenn Sie alle erforderlichen Dokumente vorliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Abgabetermin

Einbürgerungsurkunde abholen

Sobald wir eine positive Entscheidung durch das Regierungspräsidium Darmstadt bekommen, erhalten Sie von uns ein Einladungsschreiben.  Vereinbaren Sie bitte dann einen Abholtermin

Eine Terminvereinbarung ist grundsätzlich auch telefonisch oder per E-Mail möglich. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.

Erforderliche Unterlagen

Erstberatung

  • Pass und Aufenthaltstitel

Einbürgerungsantrag abgeben

  • persönliche Vorsprache aller Antragsteller ab 16 Jahren 
  • Hinweis: Beim Ausdruck der Antragsformulare auf dieser Seite bitte auf einseitigen Druck achten!
  • Passbild
  • Nationalpass/Reiseausweis (bei EU-Staatsangehörigen: Identitätskarte/Personalausweis) ggf. mit elektronischem Aufenthaltstitel
  • Original aller Unterlagen zum Antrag

Folgende Unterlagen müssen in Kopie abgegeben werden. Bitte fertigen Sie die Kopien in guter Qualität einseitig und auf helles Papier.

  • Geburtsurkunde (Original und beglabigte Übersetzung bzw. internationale Urkunde)
  • Heiratsurkunde (Original und beglaubigte Übersetzung bzw. internationale Urkunde), ggf. Scheidungsurteil
  • Schulabschlusszeugnis (bzw. Versetzungszeugnisse der letzten 4 Schuljahre)
    Studienabschluss an deutschsprachiger Hochschule oder Fachhochschule, deutscher Berufsausbildungsabschluss
    Zertifikat Deutsch B1 / Schulbescheinigung / Kindergartenbescheinigung
  • Einbürgerungstest / Test „Leben in Deutschland“
  • Aktuelle Einkommensnachweise (ggf. von beiden Ehegatten)
    • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate,  Wohngeldbescheid, Kindergeldbescheid, Kinderzuschlag, ALG I-Bescheid, Jobcenter (SGB II)- oder Sozialhilfe (SGB XII)-Bescheid, Rentenbescheid
    • Selbstständige: Gewinn- u. Verlustrechnung der letzten 6 Monate, 2 letzte Steuerbescheide, Rentenversicherungsverlauf von beiden Ehegatten, Mitgliedschaft in der Krankenkasse, Nachweis Pflegeversicherung, Nachweise Altersvorsorge
  • Nachweise zum rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt: z.B. Rentenversicherungsverlauf, Arbeitsverträge, Einkommensnachweise / Arbeitgeberbescheinigung, Zeugnisse, Studienbescheinigungen (Ex- bzw. Immatrikulationsbescheinigung), Bescheid SGB (Jobcenter)
  • Arbeitsvertrag / Ausbildungsvertrag / Kündigungsschreiben
  • Bei bestehender ehelicher Gemeinschaft oder Verpartnerung mit Deutschen/r: 
    Vorsprache Ehegatte: Personalausweis und Erklärung zur Staatsangehörigkeit 

Ausnahmen von den aufgeführten Unterlagen sind unter Umständen möglich. Nähere Informationen bzw. eine Übersicht erhalten Sie im Rahmen der Erstberatung. 

Einbürgerungsurkunde abholen

  • persönliche Vorsprache aller Antragsteller ab 16 Jahren
  • Ausweisdokumente
  • Einladungsschreiben der Einbürgerungsstelle  der Kreisstadt Groß-Gerau

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr für einen Einbürgerungsantrag beträgt 255 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51 EUR.