Kommunalwahl vom 15. März 2026, Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Groß-Gerau
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetz (KWG) wird festgestellt, dass nach § 23 Abs. 2 bzw. § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG vom Wahlvorschlag
FDP, Herr Mario Weber,
durch Verzicht seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Groß-Gerau verloren hat.
Frau Eva-Maria Finck-Hanebuth (FDP) hat als nächste Bewerberin mit den meisten Stimmen auf ihren Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.
Auf den frei gewordenen Sitz rückt deshalb vom Wahlvorschlag der
FDP, Herr Alexander Büchsenschütz,
in die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Groß-Gerau nach.
Gegen diese Feststellungen kann jede zur Gemeindewahl wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Kreisstadt Groß-Gerau, Am Marktplatz 1, 64521 Groß-Gerau, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden
Tahmina Salloum
Wahlleiterin