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Ortsgericht Groß-Gerau

Die Stadt Groß-Gerau sucht nach der Zusammenlegung der bisherigen Ortsgerichtbezirke für die Besetzung des neu gebildeten Ortsgerichtsbezirks Groß-Gerau:

einen Ortsgerichtsvorsteher, einen Stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher und drei Ortsgerichtsschöffen (w/m/d).

Die Mitglieder des Ortsgerichts sind ehrenamtlich tätig. Sie werden von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von zehn Jahren gewählt und vom Präsidenten des Amtsgerichts Groß-Gerau ernannt. Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung - hier die Justizverwaltung - eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht.

Zu den Aufgaben eines Ortsgerichts gehören:

- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften

- Erteilung der Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht

- Sicherung des Nachlasses

- Mitwirkung bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen

- Schätzungen bebauter oder unbebauter Grundstücke.

Voraussetzung für die Tätigkeit ist, dass Sie in Groß-Gerau bzw. einem Stadtteil wohnen und nicht als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind oder die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben. Weiterhin sollten Sie mit der Schätzung von Grundstücken und Objekten vertraut sein.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Scheuermann, Telefon 06152/716-3400, katja.scheuermann@gross-gerau.de

Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Beifügung eines kleinen Lebenslaufes bis zum 30.09.2026 an den Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau, Standesamt/ Frau Scheuermann, Am Marktplatz 1, 64521 Groß-Gerau