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Vorsorgemaßnahmen

Niemand setzt sich gerne mit den Vorsorgefragen und den damit verbunden Themen Alt werden, Krankheiten oder Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit auseinander. Die Vorsorge für schlechte Zeiten wird oft vertagt bis es zu spät ist und man selbst nicht mehr Vorsorgen kann und das eigene Schicksal dann in fremde Hände gelegt wird. Dabei kann Vorsorge in Form einer Vollmacht oder Patientenverfügung rechtzeitig erfolgen. 

Mit einer Vollmacht befähigen Sie eine andere Person, in einem von Ihnen festgelegten Rahmen, für Sie Geschäfte zu tätigen. Sie bestimmen, wem Sie diese Aufgaben übertragen möchten.

Bei der Patientenverfügung legen Sie im Vorfeld Ihre Behandlungswünsche für den Fall, dass Sie diese nicht mehr selbst äußern können, fest. Damit können Sie bestimmen, wie Sie im Fall der Fälle behandelt und umsorgt werden möchten.

Sie möchten sich ganz unverbindlich über Vorsorgemaßnahmen informieren oder vielleicht Vorsorge treffen? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit den Sozialarbeiterinnen der Städtischen Seniorenarbeit zur Beratung. Die Beratung ist kostenfrei und selbstverständlich vertraulich.