Bar Ein- und Auszahlungen
Leistungsnummer: 99102013010000
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Gebührenbescheid oder eine Rechnung von der Kreisstadt Groß-Gerau erhalten haben, können Sie die zu zahlenden Gebühren bar oder per EC-Karte bei der Stadtkasse einbezahlen.
An wen muss ich mich wenden?
die Stadt-/Gemeindeverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kassenzeichen oder Debitorennummer
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist die Rechnung oder der Gebührenbescheid.