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Bürgerdienste A-Z

Bar Ein- und Auszahlungen

Leistungsnummer: 99102013010000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Gebührenbescheid oder eine Rechnung von der Kreisstadt Groß-Gerau erhalten haben, können Sie die zu zahlenden Gebühren bar oder per EC-Karte bei der Stadtkasse einbezahlen.

An wen muss ich mich wenden?

die Stadt-/Gemeindeverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kassenzeichen oder Debitorennummer

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist die Rechnung oder der Gebührenbescheid.

Bürgerservice

Wir helfen Ihnen gern, dass Sie Ihr Anliegen schnell erledigen können. 

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