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Musikschule Gebührenordnung

Gebührenordnung der Städtischen Musikschule Groß-Gerau

Inhalt:

Präambel

Die Gebührenordnung regelt die Höhe der Gebühren der städtischen Musikschule der Kreisstadt Groß-Gerau nach dem Hessischen Abgabegesetz 1-6. Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Groß-Gerau in ihrer Sitzung am 19. November 2024 folgende Gebührenordnung für die Städtische Musikschule Groß-Gerau beschlossen:

§ 1 Gebührenpflichtige:

  1. Für den Unterricht an der Städtischen Musikschule Groß-Gerau werden Gebühren erhoben. Die angegebenen Gebühren beziehen sich auf 36 Unterrichtstermine in zwei Semestern.
  2. Zu entrichten sind diese von den Gebührenpflichtigen. Diese sind: Schüler*innen über 18 Jahren bzw. bei minderjährigen Schüler*innen deren gesetzlichen Vertreter*innen, Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten.
  3. Sie gelten als Gebührenschuldner. Dabei haften mehrere Gebührenpflichtige als Gesamtschuldner.
  4. Die Entstehung der Schuld beginnt vier Wochen nach der Aufnahme des Unterrichts

§ 2 Gebühren:

UnterrichtsformVierteljährliche Kursgebühr Schüler*innenVierteljährliche Kursgebühr Erwachsene ab 21 Jahren (außer Schüler*innen, Studenten*innen und Auszubildende mit Nachweis)

Elementarkurs 1 und 2 in Gruppen:

  • mit mehr als 8 Kindern 60 Min.
  • mit bis zu 8 Kindern 45 Min.

77,88 EUR 

-
Musikalische Früherziehung 1 und 2 in Gruppen:
  • mit mehr als 8 Kindern 60 Min.
  • mit bis zu 8 Kindern 45 Min.

77,88 EUR

-
Musikalische Grundausbildung in Gruppen:
  • mit mehr als 8 Kindern 60 Min.
  • mit bis zu 8 Kindern 45 Min.

77,88 EUR

-
Orientierungskurs (45 Min.)

131,40 EUR

-
Klassenmusizieren
• bis zu 10 Kindern 45 Min.
• ab 11 Kindern 60 Min.

93,60 EUR

-
Einzelunterricht (30 Min.)

201,60 EUR

248,40 EUR

Einzelunterricht (45 Min.) 288,00 EUR 345,60 EUR
Einzelunterricht (45 Min.) - 14-tägig - 178,80 EUR
2er Gruppe (45 Min.) 147,60 EUR 174,60 EUR
3er oder 4er Gruppe (45 Min.)

108,00 EUR

124,20 EUR
Großgruppen ab 5 Personen (45 Min.) 86,40 EUR 102,60 EUR
Großgruppen ab 5 Personen (60 Min.) 115,20 EUR 131,40 EUR
Ensemblefächer (45 Min.) 19,80 EUR 27,00 EUR
Ensemblefächer (60 Min.) 26,40 EUR 36,00 EUR 
Zusätzlich besteht die Möglichkeit für einen Monat ein Schnupperabo zu belegen:

Schnupperabo, 1 Monat (einmalig):
(4 x30 Minuten), keine Ermäßigung

59,40 EUR / mtl. 70,80 EUR / mtl.
Unterrichtsbaustein, 15 Minuten,
Abgabe nicht unter 2 Bausteinen
- 14,20 EUR pro Baustein

§ 3 Fälligkeiten:

Die Gebühren und der Mietzins werden im vierteljährlichen Turnus fällig, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Bei verspäteten Zahlungen werden Mahngebühren erhoben.
Die Erteilung eines SEPA-Mandats zum Einzug der Gebühren wird empfohlen.

§ 4 Miet- und Leihgebür für Instrumente:

Instrumente mit einem AnschaffungswertVierteljährliche Instrumentenmiete
Bis 250,00 EUR 45,00 EUR
Bis 500,00 EUR 56,25 EUR
Bis 1000,00 EUR 67,50 EUR
Ab 1000,00 EUR 75,00 EUR

Die Überlassung des Instrumentes erfolgt für ein Semester und verlängert sich stillschweigend, sollte nicht vier Wochen vor Semesterende eine schriftliche Kündigung ausgesprochen worden sein. Weiteres ist in der Musikschulsatzung unter § 27 geregelt.

§ 5 Gebührenermäßigung:

  1. Familienermäßigung für den ersten Teilnehmer von 15%, für jeden weiteren Teilnehmer von 20%. Dazu zählen Teilnehmer im ersten Verwandtschaftsgrad und bei allen Geschwisterkindern. Gleichgestellt sind Lebenspartnerschaften, die in einem gemeinsamen Wohnsitz gemeldet sind. Einzelfälle werden in einer sachgerechten Entscheidung bewertet.
  2. Für das zweite und jedes weitere Instrument eines Schülers 10%.
  3. Familien, die in Groß-Gerau wohnen und Arbeitslosengeld II oder "Grundsicherung" nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) beziehen (mit Nachweis), bezahlen maximal den Satz, der im Bildung- und Teilhabepaket fixiert ist. Sollte ein Leihinstrument benötigt werden, ist die Gebühr lt. § 4 zu zahlen

§ 6. Gebührenzusatz:

Ein Auswärtigen-Zuschlag für Teilnehmer, die nicht im Stadtgebiet Groß-Gerau wohnen von 20% wird erhoben


§ 7 Unterrichtsversäumnisse / Unterrichtsausfälle

Dies wird in der Musikschulsatzung im § 20 geregelt.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Gebührenordnung mit dem hierzu ergangenen Beschluss des Magistrats übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. Die Gebührenordnung wird hiermit genehmigt:

§ 8 Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am 1. April.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 11. Februar 2022 außer Kraft.

Der Magistrat
der Kreisstadt Groß-Gerau

___________________                                                                   ___________________________   

Jörg Rüddenklau                                                                       Jürgen Schulz
Bürgermeister                                                                            Erster Stadtrat 
Kreisstadt Groß-Gerau                                                              Kreisstadt Groß-Gerau