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Musikschule Gebührenordnung

Gebührenordnung der Städtischen Musikschule Groß-Gerau

Inhalt:

Präambel

Die Gebührenordnung regelt die Höhe der Gebühren der städtischen Musikschule der Kreisstadt Groß-Gerau nach dem Hessischen Abgabegesetz 1-6. Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Groß-Gerau in Ihrer Sitzung am 01.02.2022 folgende Gebührenordnung für die Städtische Musikschule Groß-Gerau beschlossen:

§ 1 Gebührenpflichtige

  1. Für den Unterricht an der Städtischen Musikschule Groß-Gerau werden Gebühren erhoben. Die angegebenen Gebühren beziehen sich auf 36 Unterrichtstermine in zwei Semestern.
  2. Zu entrichten sind diese von den Gebührenpflichtigen. Diese sind: Schüler*innen über 18 Jahren bzw. bei minderjährigen Schüler*innen deren gesetzlichen Vertreter*innen, Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten.
  3. Sie gelten als Gebührenschuldner. Dabei haften mehrere Gebührenpflichtige als Gesamtschuldner.
  4. Die Entstehung der Schuld beginnt vier Wochen nach der Aufnahme des Unterrichts

§ 2 Gebühren

UnterrichtsformVierteljährliche Kursgebühr Schüler*innenVierteljährliche Kursgebühr Erwachsene ab 21 Jahren (außer Schüler*innen, Studenten*innen und Auszubildene mit Nachweis)

Elementarkurs 1 und 2 in Gruppen:

  • mit mehr als 8 Kindern 60 Min.
  • mit bis zu 8 Kindern 45 Min.
66,00 Euro  -
Musikalische Früherziehung 1 und 2 in Gruppen:
  • mit mehr als 8 Kindern 60 Min.
  • mit bis zu 8 Kindern 45 Min.
66,00 Euro -
Musikalische Grundausbildung in Gruppen:
  • mit mehr als 8 Kindern 60 Min.
  • mit bis zu 8 Kindern 45 Min.
66,00 Euro -
Orientierungskurs (45 Min.) 109,50 Euro -
Singklassen, Kinderchor, Klassenmusizieren
• bis zu 10 Kindern 45 Min.
• ab 11 Kindern 60 Min.
78,00 Euro -
Einzelunterricht (30 Min.) 168,00 Euro 207,00 Euro
Einzelunterricht (45 Min.) 240,00 Euro 288,00 Euro
Einzelunterricht (45 Min.) - 14-tägig - 149,00 Euro
2er Gruppe (45 Min.) 123,00 Euro 145,50 Euro
3er oder 4er Gruppe (45 Min.) 90,00 Euro 103,50 Euro
Großgruppen ab 5 Personen (45 Min.) 72,00 Euro 85,50 Euro
Großgruppen ab 5 Personen (60 Min.) 96,00 Euro 109,50 Euro
Ensemblefächer (45 Min.) 16,50 Euro 22,50 Euro
Ensemblefächer (60 Min.) 22,00 Euro 30,00 Euro 
Zusätzlich besteht die Möglichkeit für einen Monat ein Schnupperabo zu belegen:

Schnupperabo, 1 Monat (einmalig): (4 x30 Minuten), keine Ermäßigung

49,50 Euro / mtl. 59,00 Euro / mtl.
Unterrichtsbaustein, 15 Minuten, Abgabe nicht unter 2 Bausteinen
- 11,00 Euro pro Baustein

§ 3 Fälligkeiten

Die Gebühren und der Mietzins werden im vierteljährlichen Turnus fällig, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Bei verspäteten Zahlungen werden Mahngebühren erhoben. Die Erteilung eines SEPA-Mandats zum Einzug der Gebühren wird empfohlen.

§ 4 Miet- und Leihgebür für Instrumente

Instrumente mit einem AnschaffungswertVierteljährliche Instrumentenmiete
bis 250,00 Euro 36,00 Euro
bis 500,00 Euro 45,00 Euro
bis 1000,00 Euro 54,00 Euro
ab 1000,00 Euro 60,00 Euro

Die Überlassung des Instrumentes erfolgt für ein Semester und verlängert sich stillschweigend, sollte nicht vier Wochen vor Semesterende eine schriftliche Kündigung ausgesprochen worden sein. Weiteres ist in der Satzung unter § 27 geregelt.

§ 5 Gebührenermäßigung 

  1. Familienermäßigung für den zweiten und jeden weiteren Teilnehmer im ersten Verwandtschaftsgrad und bei allen Geschwisterkindern 25%. Gleichgestellt sind Lebenspartnerschaften, die in einem gemeinsamen Wohnsitz gemeldet sind. Einzelfälle werden in einer sachgerechten Entscheidung bewertet.
  2. Für das zweite und jedes weitere Instrument eines Schülers 10%.
  3. Familien, die in Groß-Gerau wohnen und Arbeitslosengeld II oder „Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)“ beziehen (mit Nachweis), werden generell von der Gebühr befreit. Sollte ein Leihinstrument benötigt werden, ist die Gebühr lt. § 4 zu zahlen.

§ 6 Unterrichtsversäumnisse / Unterrichtsausfälle

Dies wird in der Satzung im § 20 geregelt. 

Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Gebührenordnung mit dem hierzu ergangenen Beschluss des Magistrats übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. Die Gebührenordnung wird hiermit genehmigt.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am 11.02.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 01.10.2021 außer Kraft. 

Groß-Gerau, 10.02.2022

Der Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau

Erhard Walther                                                                                           Jürgen Schulz
Bürgermeister                                                                                             Erster Stadtrat