Musikschule Gebührenordnung
Gebührenordnung der Städtischen Musikschule Groß-Gerau
Inhalt:
- § 1 Gebührenpflichtige
- § 2 Gebühren
- § 3 Fälligkeiten
- § 4 Miet- und Leihgebühr für Instrumente
- § 5 Gebührenermäßigung
- § 6. Gebührenzusatz
- § 7 Unterrichtsversäumnisse / Unterrichtsausfälle
- § 8 Inkrafttreten
Präambel
Die Gebührenordnung regelt die Höhe der Gebühren der städtischen Musikschule der Kreisstadt Groß-Gerau nach dem Hessischen Abgabegesetz 1-6. Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Groß-Gerau in ihrer Sitzung am 19. November 2024 folgende Gebührenordnung für die Städtische Musikschule Groß-Gerau beschlossen:
§ 1 Gebührenpflichtige:
- Für den Unterricht an der Städtischen Musikschule Groß-Gerau werden Gebühren erhoben. Die angegebenen Gebühren beziehen sich auf 36 Unterrichtstermine in zwei Semestern.
- Zu entrichten sind diese von den Gebührenpflichtigen. Diese sind: Schüler*innen über 18 Jahren bzw. bei minderjährigen Schüler*innen deren gesetzlichen Vertreter*innen, Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten.
- Sie gelten als Gebührenschuldner. Dabei haften mehrere Gebührenpflichtige als Gesamtschuldner.
- Die Entstehung der Schuld beginnt vier Wochen nach der Aufnahme des Unterrichts
§ 2 Gebühren:
Unterrichtsform | Vierteljährliche Kursgebühr Schüler*innen | Vierteljährliche Kursgebühr Erwachsene ab 21 Jahren (außer Schüler*innen, Studenten*innen und Auszubildende mit Nachweis) |
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Elementarkurs 1 und 2 in Gruppen:
|
77,88 EUR |
- |
Musikalische Früherziehung 1 und 2 in Gruppen:
|
77,88 EUR |
- |
Musikalische Grundausbildung in Gruppen:
|
77,88 EUR |
- |
Orientierungskurs (45 Min.) |
131,40 EUR |
- |
Klassenmusizieren • bis zu 10 Kindern 45 Min. • ab 11 Kindern 60 Min. |
93,60 EUR |
- |
Einzelunterricht (30 Min.) |
201,60 EUR |
248,40 EUR |
Einzelunterricht (45 Min.) | 288,00 EUR | 345,60 EUR |
Einzelunterricht (45 Min.) - 14-tägig | - | 178,80 EUR |
2er Gruppe (45 Min.) | 147,60 EUR | 174,60 EUR |
3er oder 4er Gruppe (45 Min.) |
108,00 EUR |
124,20 EUR |
Großgruppen ab 5 Personen (45 Min.) | 86,40 EUR | 102,60 EUR |
Großgruppen ab 5 Personen (60 Min.) | 115,20 EUR | 131,40 EUR |
Ensemblefächer (45 Min.) | 19,80 EUR | 27,00 EUR |
Ensemblefächer (60 Min.) | 26,40 EUR | 36,00 EUR |
Zusätzlich besteht die Möglichkeit für einen Monat ein Schnupperabo zu belegen: |
||
Schnupperabo, 1 Monat (einmalig): |
59,40 EUR / mtl. | 70,80 EUR / mtl. |
Unterrichtsbaustein, 15 Minuten, Abgabe nicht unter 2 Bausteinen |
- | 14,20 EUR pro Baustein |
§ 3 Fälligkeiten:
Die Gebühren und der Mietzins werden im vierteljährlichen Turnus fällig, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Bei verspäteten Zahlungen werden Mahngebühren erhoben.
Die Erteilung eines SEPA-Mandats zum Einzug der Gebühren wird empfohlen.
§ 4 Miet- und Leihgebür für Instrumente:
Instrumente mit einem Anschaffungswert | Vierteljährliche Instrumentenmiete |
---|---|
Bis 250,00 EUR | 45,00 EUR |
Bis 500,00 EUR | 56,25 EUR |
Bis 1000,00 EUR | 67,50 EUR |
Ab 1000,00 EUR | 75,00 EUR |
Die Überlassung des Instrumentes erfolgt für ein Semester und verlängert sich stillschweigend, sollte nicht vier Wochen vor Semesterende eine schriftliche Kündigung ausgesprochen worden sein. Weiteres ist in der Musikschulsatzung unter § 27 geregelt.
§ 5 Gebührenermäßigung:
- Familienermäßigung für den ersten Teilnehmer von 15%, für jeden weiteren Teilnehmer von 20%. Dazu zählen Teilnehmer im ersten Verwandtschaftsgrad und bei allen Geschwisterkindern. Gleichgestellt sind Lebenspartnerschaften, die in einem gemeinsamen Wohnsitz gemeldet sind. Einzelfälle werden in einer sachgerechten Entscheidung bewertet.
- Für das zweite und jedes weitere Instrument eines Schülers 10%.
- Familien, die in Groß-Gerau wohnen und Arbeitslosengeld II oder "Grundsicherung" nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) beziehen (mit Nachweis), bezahlen maximal den Satz, der im Bildung- und Teilhabepaket fixiert ist. Sollte ein Leihinstrument benötigt werden, ist die Gebühr lt. § 4 zu zahlen
§ 6. Gebührenzusatz:
Ein Auswärtigen-Zuschlag für Teilnehmer, die nicht im Stadtgebiet Groß-Gerau wohnen von 20% wird erhoben
§ 7 Unterrichtsversäumnisse / Unterrichtsausfälle
Dies wird in der Musikschulsatzung im § 20 geregelt.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Gebührenordnung mit dem hierzu ergangenen Beschluss des Magistrats übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. Die Gebührenordnung wird hiermit genehmigt:
§ 8 Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 1. April.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 11. Februar 2022 außer Kraft.
Der Magistrat
der Kreisstadt Groß-Gerau
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Jörg Rüddenklau Jürgen Schulz
Bürgermeister Erster Stadtrat
Kreisstadt Groß-Gerau Kreisstadt Groß-Gerau