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Beantragung von Veranstaltungen

Sie planen eine Veranstaltung? Alles was Sie für die Beantragung wissen müssen, finden Sie hier.

Öffentliche Veranstaltungen wie Feste, Märkte, Konzerte, Theater oder Kleinkunstabende gehören oftmals zu den Höhepunkten für Vereine, Verbände, Gewerbetreibende, Unternehmen oder sonstige Institutionen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass solche öffentlichen Veranstaltungen eine Genehmigung der kommunalen Behörden benötigen.

Wann ist eine Veranstaltung öffentlich?

Für eine private Feier ist in der Regel keine Genehmigung erforderlich. Bei der Planung einer öffentlichen Veranstaltung ist eine frühzeitige Abstimmung mit der Behörde erforderlich. Dabei gilt eine Veranstaltung als öffentlich, wenn der teilnehmende Personenkreis nicht abgrenzbar ist oder die Teilnehmenden untereinander oder in Verbindung mit dem Veranstalter in keinem konkreten Beziehungsverhältnis stehen.

Warum müssen Sie öffentliche Veranstaltungen anmelden?

Die Anmeldung öffentlicher Veranstaltungen dient zur allgemeinen Sicherheit und zur Absicherung in ihrem eigenen Interesse als Veranstalter. Als Veranstalter einer öffentlichen Veranstaltung sind Sie verantwortlich für den Schutz und die Sicherheit der Besucher, Mitarbeiter, Nachbarn und Öffentlichkeit - unabhängig, ob die Veranstaltung auf einem Privatgelände oder im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet.

Welche behördlichen Genehmigungen sind erforderlich?

Welche behördlichen Genehmigungen erforderlich sind, ist abhängig von ihrer Zielsetzung. Beim Angebot von Getränken und Speisen ist eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis erforderlich. Bei der Nutzung der öffentlichen Fläche muss ein Sondernutzungsantrag gestellt werden. Gegebenenfalls ist je nach Länge der Veranstaltung eine zusätzliche Sperrstundenverkürzung seitens der Behörde erforderlich. Zusätzlich bedarf es einem Sicherheitskonzept als Grundlage der ordnungsgemäßen Durchführung. Wir empfehlen vorab den Fragebogen für Veranstaltungen auszufüllen.

Bitte reichen Sie die Unterlagen möglichst frühzeitig ein. Bei Rückfragen stehen Ihnen jederzeit gerne die Kollegen*innen aus dem Amt Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zur Verfügung.

Die wichtigsten Unterlagen auf einen Blick