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Büchereiausweis

Für die Ausstellung eines Benutzungsausweises werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder einen Pass
  • Aktuelle Meldebescheinigung für den Adressennachweis

Minderjährige erhalten ab 6 Jahre einen eigenen Ausweis und benötigen bis einschließlich 17 Jahre die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.

Für die Ausleihe von Medien erheben wir ein Jahresentgelt. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre ist die Ausleihe kostenlos. Schüler, Studenten und Auszubildende ab 15 Jahren sowie Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)  zahlen ein ermäßigtes Jahresentgelt. Weitere Gebühren entstehen bei verspäteter Rückgabe, Verlust oder bei Vorbestellung eines Mediums. Informationen über die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte unserer gültigen Benutzungsordnung.