Einbürgerung
Aktuell müssen Sie für eine persönliche Beratung einen Termin vereinbaren.
Eine Terminvereinbarung ist auch telefonisch oder per Email möglich. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.
Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Wenn Sie in Groß-Gerau wohnen, ist die Stadt Groß-Gerau für die Entgegennahme Ihres Einbürgerungsantrages, sowie alle Fragen rund um die Einbürgerung zuständig.
Voraussetzungen
Einen kurzen Überblick über die wesentlichen Einbürgerungsvoraussetzungen können Sie der nachfolgenden, nicht abschließenden Auflistung entnehmen.
- Sie wohnen in der Stadt Groß-Gerau.
Sie haben in der Regel Anspruch auf Einbürgerung, wenn Sie
- seit acht Jahren (kürzere Zeiten in Ausnahmefällen möglich) Ihren gewöhnlichen, rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben.
- ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.
- sich zur freiheitlich, demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennen.
- nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind.
- für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst sorgen.
- über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (mindestens B1) und dies nachweisen können.
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung, sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland (staatsbürgerliche Kenntnisse) haben und nachweisen können.
- Bereit sind, Ihre bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) aufzugeben.
Verfahrensablauf
Wir beraten Sie, nehmen Ihre Anträge entgegen und händigen Ihnen nach Entscheidung die Einbürgerungsurkunde aus. Die Entscheidung über Ihre Einbürgerung trifft das Regierungspräsidium Darmstadt.
Erstberatung
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen. Daher ist vor Antragstellung ein persönliches Gespräch notwendig. Hier werden Ihnen auch die erforderlichen Antragsunterlagen ausgehändigt. Buchen Sie bitte hierzu einen Erstberatungstermin.
Einbürgerungsantrag abgeben
Wenn Sie alle erforderlichen Dokumente vorliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Abgabetermin.
Einbürgerungsurkunde abholen
Sobald wir eine positive Entscheidung durch das Regierungspräsidium Darmstadt bekommen, erhalten Sie von uns ein Einladungsschreiben. Vereinbaren Sie bitte dann einen Abholtermin.
Eine Terminvereinbarung ist grundsätzlich auch telefonisch oder per E-Mail möglich. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.
Erforderliche Unterlagen
Erstberatung
- Pass und Aufenthaltstitel
Einbürgerungsantrag abgeben
- persönliche Vorsprache aller Antragsteller ab 16 Jahren
- Hinweis: Beim Ausdruck der Antragsformulare auf dieser Seite bitte auf einseitigen Druck achten!
- Passbild
- Nationalpass/Reiseausweis (bei EU-Staatsangehörigen: Identitätskarte/Personalausweis) ggf. mit elektronischem Aufenthaltstitel
- Original aller Unterlagen zum Antrag
Folgende Unterlagen müssen in Kopie abgegeben werden. Bitte fertigen Sie die Kopien in guter Qualität einseitig und auf helles Papier.
- Geburtsurkunde (Original und beglabigte Übersetzung bzw. internationale Urkunde)
- Heiratsurkunde (Original und beglaubigte Übersetzung bzw. internationale Urkunde), ggf. Scheidungsurteil
- Schulabschlusszeugnis (bzw. Versetzungszeugnisse der letzten 4 Schuljahre)
Studienabschluss an deutschsprachiger Hochschule oder Fachhochschule, deutscher Berufsausbildungsabschluss
Zertifikat Deutsch B1 / Schulbescheinigung / Kindergartenbescheinigung - Einbürgerungstest / Test „Leben in Deutschland“
- Aktuelle Einkommensnachweise (ggf. von beiden Ehegatten)
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, Wohngeldbescheid, Kindergeldbescheid, Kinderzuschlag, ALG I-Bescheid, Jobcenter (SGB II)- oder Sozialhilfe (SGB XII)-Bescheid, Rentenbescheid
- Selbstständige: Gewinn- u. Verlustrechnung der letzten 6 Monate, 2 letzte Steuerbescheide, Rentenversicherungsverlauf von beiden Ehegatten, Mitgliedschaft in der Krankenkasse, Nachweis Pflegeversicherung, Nachweise Altersvorsorge
- Nachweise zum rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt: z.B. Rentenversicherungsverlauf, Arbeitsverträge, Einkommensnachweise / Arbeitgeberbescheinigung, Zeugnisse, Studienbescheinigungen (Ex- bzw. Immatrikulationsbescheinigung), Bescheid SGB (Jobcenter)
- Arbeitsvertrag / Ausbildungsvertrag / Kündigungsschreiben
- Bei bestehender ehelicher Gemeinschaft oder Verpartnerung mit Deutschen/r:
Vorsprache Ehegatte: Personalausweis und Erklärung zur Staatsangehörigkeit
Ausnahmen von den aufgeführten Unterlagen sind unter Umständen möglich. Nähere Informationen bzw. eine Übersicht erhalten Sie im Rahmen der Erstberatung.
Einbürgerungsurkunde abholen
- persönliche Vorsprache aller Antragsteller ab 16 Jahren
- Ausweisdokumente
- Einladungsschreiben der Einbürgerungsstelle der Kreisstadt Groß-Gerau
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr für einen Einbürgerungsantrag beträgt 255 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51 EUR.