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Förderung


Die Fördergelder für Photovoltaik-Anlagen, Solarthermie und Stromspeicher für 2023 sind ausgeschöpft. 

Eine Antragsstellung für diesen Förderschwerpunkt ist 2023 nicht mehr möglich.

Sonnenenergie


Die bewusste Entscheidung für erneuerbare Sonnenenergie stellt einen aktiven Beitrag zum Schutz unserer Umwelt dar. Ein entscheidender Pluspunkt dieser nachhaltigen Energiequelle liegt darin, dass sie keinerlei CO2-Emissionen während ihres Einsatzes verursacht. Indem wir vermehrt auf Sonnenenergie setzen, tragen wir nicht nur zur Verringerung unseres ökologischen Fußabdrucks bei, sondern erleben auch finanzielle Vorteile. Die Nutzung dieser sauberen Energiequelle führt zu spürbaren Einsparungen bei den jährlichen Energiekosten, während gleichzeitig eine langfristige Rendite durch die Einspeisevergütung gewährleistet wird. Durch ihr Solarförderprogramm strebt die Kreisstadt Groß-Gerau an, den Ausbau erneuerbarer Energien im lokalen Bereich weiter zu fördern.


Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die Kreisstadt Groß-Geraus fördert die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen, Solarkollektoranlagen (Solarthermie) und (Batterie-) Stromspeicher, zunächst befristet für die Dauer von drei Jahren.


Welche Schritte sind erforderlich?

  1. Machen Sie sich zunächst mit den Fördervoraussetzungen vertraut.
  2. Lassen Sie sich von einem Solarfachbetrieb oder einer anderen fachkundigen Stelle beraten. Holen Sie Angebote ein und entscheiden sich für einen geeignen Anbieter.
  3. Laden Sie den Förderantrag herunter und reichen Sie diesen mit allen notwendigen Unterlagen ein.


Solarstrom für Elektroautos (KfW)

Förderung für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher von der KfW.

Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die KfW den Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufladen können.

KfW-Bank

Balkon-Solar-Anlagen

Gefördert werden steckerfertige PV-Anlage bis 600W Einspeiseleistung inkl. Festanschluss oder eine zugelassene Einspeisesteckdose (z.B. Wieland gesis RST Classic). Voraussetzung ist u.a. dass sie zum Betrieb der nach dieser Richtlinie geförderten Mini-PV-Anlage von einem eingetragenen Installationsbetrieb installiert wurde.

Förderung Balkonkraftwerk