Aktuelles & Allgemeine Informationen
Informationen zur Notbetreuung in der Sommerschließzeit der Kindertageseinrichtungen
In der Sommerschließzeit der kommunalen Kindertageseinrichtungen (3. und 4. Ferienwoche) kann es eine Feriennotbetreuung geben. Voraussetzung ist, dass ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen. Kriterien zur Notbetreuung hat der Magistrat der Kreisstadt am 7. Mai 2026 beschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Feriennotbetreuung besteht nicht.
Schließzeit 2026: Montag, 13. Juli 2026 bis einschließlich Freitag, 24. Juli 2026
Ort der Feriennotbetreuung: Kita „Hinter dem Hof“ (Hinter dem Hof 27) im Stadtteil Wallerstädten
Die Feriennotbetreuung ist für Familien vorgesehen, die im Schließzeitraum nachweislich keinen Urlaub nehmen und für diesen Zeitraum keine andere Betreuung oder Beaufsichtigung Ihres Kindes organisieren können.Bitte fügen Sie für jede sorgeberechtigte Person eine Arbeitgeberbescheinigung oder einen gleichwertigen Nachweis bei Studium oder Selbstständigkeit bei.
Voraussetzungen zur Gewährung der Feriennotbetreuung:
- Ihr Kind besucht eine kommunale Kindertageseinrichtung der Kreisstadt Groß-Gerau.
- Ihr Kind hat das 3. Lebensjahr vollendet.
- Die Anmeldung wird vollständig und fristgerecht eingereicht (inklusive komplett ausgefüllter und unterschriebener Arbeitgeberbescheinigung).
Module und Zeiten (bitte im Formular Anmeldung zur Feriennotbetreuung ankreuzen, das Sie von der Kita-Leitung erhalten):
Kernzeitmodul: 7:00 bis 13:00 Uhr (keine Mittagsversorgung)
Kernzeit plus Mittagsmodul: 7:00 bis 14:30 Uhr (Teilnahme am Mittagessen verpflichtend)
Zusätzlich zu den regulären monatlichen Kostenbeiträgen wird für die Feriennotbetreuung eine Verwaltungspauschale erhoben. Die tatsächliche Festsetzung der Kosten erfolgt per Bescheid. Kernzeitmodul: 152 Euro | Kernzeit plus Mittagsmodul: 190 Euro (152 Euro plus 38 Euro).
Das Anmeldeformular für die Feriennotbetreuung erhalten Sie ausschließlich bei der Leitung der Kindertageseinrichtung, die ihre Tochter/ihr Sohn aktuell besucht (Die Abbildungen unten sind lediglich für einen ersten Eindruck gedacht).
Bitte geben Sie die Anmeldung bis spätestens Freitag, 15. Juni 2026 in Ihrer Kindertageseinrichtung ab.
Hinweis: Bei gemeinsamer elterlicher Sorge sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich (auch bei Trennung), sofern keine abweichende gerichtliche Regelung vorliegt.
Die Kreisstadt Groß-Gerau bietet Eltern ein vielfältiges und stadtteilbezogenes Angebot an Betreuungsmöglichkeiten, in dem die Entwicklung der Kinder im Mittelpunkt steht.
Gerne unterstützen wir Sie beim Finden einer Kindertagesstätte, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Kinder mit Behinderung werden in allen 13 kommunalen Kindertagesstätten verantwortungsbewusst und liebevoll betreut.
Aufnahmeanträge für eine städtische Kindertageseinrichtung sowie weitere erforderliche Formulare und Dokumente (siehe Rubrik Formulare & Dokumente zum Download) reichen Sie bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Stadtverwaltung Groß-Gerau ein.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle in den kommunalen Tageseinrichtungen betreuten Kinder und deren Begleitpersonen gegen Masern geimpft sind.
Jede Familie mit entsprechenden wirtschaftlichen Voraussetzungen ist berechtigt, beim Kreisjugendamt (Landratsamt Groß-Gerau) einen Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten für eine Tageseinrichtung gemäß dem Sozialgesetzbuch zu stellen.
Die Vertretung der Eltern, der Stadt-Kitabeirat, ist unter der Mailadresse stadtelternbeirat@gmx.de zu erreichen.