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Personalausweis beantragen

Leistungsnummer: 99008001012000

Leistungsbeschreibung

Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

  • Eintragungen unrichtig werden oder
  • das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit.

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren:
    • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht anwesend ist
    • bei nur einer erziehungsberechtigten Person zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Personen, die nicht anwesend ist

Zusatzinfo GG - Erforderliche Unterlage digitales Biometrisches Bild

Zusatzinfo GG - Digitales biometrisches Bild

Für die Beantragung des Ausweises ist  aktuelles digitales biometrisches Lichtbild erforderlich.

Im Stadtbüro steht hierfür ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung.

Alternativ können sie Passbilder in teilnehmenden Fotostudios oder Drogeriemärkten erstellen lassen, die die Bilder in eine zertifizierte Cloud hochladen. Dort erhalten sie einen QR-Code, den sie bitte mitbringen.

Erfahrungsgemäß wird die digitale Bildaufnahme an dem Selbstbedienungsterminal erst für Kinder ab einem Alter von sechs Jahren empfohlen. Für jüngere Kinder ist die Anfertigung des Fotos durch einen Fotografen vorzuziehen.

Rechtsgrundlage(n)

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Wir helfen Ihnen gern, dass Sie Ihr Anliegen schnell erledigen können. 

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