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Bürgerdienste A-Z

Stundungsanträge

Leistungsnummer: 99102013010000

Stundungsanträge

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Gebührenbescheid der Kreisstadt Groß-Gerau über kommunale Abgaben oder sonstige kommunale Leistungen (z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Spielapparatesteuer usw.) erhalten haben und nicht wissen, wie Sie diese Gebühren bezahlen sollen, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Stundung der kommunalen Abgaben bzw. kommunalen Leistungen zu stellen um somit die Zahlungsfrist ggf. hinauszuschieben.

An wen muss ich mich wenden?

die Stadt-/Gemeindeverwaltung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über Versagung der Kreditfähigkeit der Hausbank
  • Belegende Unterlagen z.B. über Sozialleistungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Jahresabschlüsse

Verfahrensablauf

Der Antrag kann schriftlich oder online über unsere Internetseite gestellt:

Nach eingehender Prüfung des Antrags setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

ONLINE Stundung beantragen

Beantragen Sie online eine Stundung:

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Abgabenordnung (AO)

Bürgerservice

Wir helfen Ihnen gern, dass Sie Ihr Anliegen schnell erledigen können. 

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