Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Leistungsnummer: 99102013010000
Leistungsbeschreibung
Für bestimmte Behörden benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ihrer Stadt- bzw. Gemeinde. Diese können Sie bei uns beantragen. Durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird Ihnen bescheinigt, dass Sie zum Ausstellungsdatum der Bescheinigung keine offenen Forderungen bei Ihrer Stadt- oder Gemeinde haben.
An wen muss ich mich wenden?
die Stadt-/Gemeindeverwaltung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 € an.
Rechtsgrundlage
Verwaltungskostensatzung.
Verfahrensablauf
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich oder telefonisch bei Ihrer Stadt- oder Gemeinde beantragen.