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Bürgerdienste A-Z

Verkehrsrechtliche Anordnung

Beschreibung

Die Straßenverkehrsbehörde kann unter anderem die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken
aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

Gebühren

Betrag: ab 20,00 EUR

Rechtsgrundlage

Bürgerservice

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