Wohnung Anmeldung
Leistungsnummer: 99115005104000
ONLINE Statuswechsel einer Nebenwohnung beantragen
Beantragen Sie den Statuswechsl Ihrer Nebenwohnung online:
ONLINE Zuzug in die Gemeinde voranmelden
Melden Sie einen Zuzug in die Gemeinde vorab online:
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt)
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
- aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Meldeschein, (wird von den Gemeinden ggfs. zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt
-
Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal (s. Leistungsbeschreibung „Wohnungsgeberbestätigung“)
Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
aus dem Ausland zugezogenen Personen:
-
die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
betreuten Personen:
-
schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
Personen, die nicht selbst erscheinen können:
-
schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit den selben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Fachlich freigegeben am
Rechtsgrundlage
Bearbeitungsdauer
Keine (der Meldeschein wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)