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Bürgerdienste A-Z

Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Leistungsnummer: 99102013010000

Leistungsbeschreibung

Für bestimmte Behörden benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ihrer Stadt- bzw. Gemeinde. Diese können Sie bei uns beantragen. Durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird Ihnen bescheinigt, dass Sie zum Ausstellungsdatum der Bescheinigung keine offenen Forderungen bei Ihrer Stadt- oder Gemeinde haben.

An wen muss ich mich wenden?

die Stadt-/Gemeindeverwaltung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 € an.

Rechtsgrundlage

Verwaltungskostensatzung.

Verfahrensablauf

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich oder telefonisch bei Ihrer Stadt- oder Gemeinde beantragen.

Bürgerservice

Wir helfen Ihnen gern, dass Sie Ihr Anliegen schnell erledigen können. 

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